Sie erhalten als Studierendenausweis eine Chipkarte. Diesen Ausweis senden wir Ihnen nach erfolgreicher Immatrikulation zum Semesterbeginn (1. März/1. September) zu.
Was ist auf der Chipkarte?
Auf der Vorderseite sind das Hochschul-Logo, Ihr Name und Vorname, die Matrikelnummer/Bibliotheksnummer sowie ihr Foto aufgedruckt und die Gültigkeitsdauer vermerkt.
Was kann die Chipkarte?
- Zugang zu allen Gebäuden und zu speziellen Räumen in Ihrer Fakultät
- Bibliotheksausweis für die HFT Stuttgart
- Bargeldloses Zahlungsmittel an den Kopiergeräten, in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks, im Prüfungs-, Praktikantenamt, Zusatzdienste der Fakultät Architektur und Gestaltung und in der Bibliothek. Das Aufladen der elektronischen Geldbörse ist mit Bargeld oder per EC-Karte an den Aufwertegeräten in den Cafeterien u. Mensen des Studierendenwerks möglich.
- als VVS-Semester-Ticket gültig von Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr und am Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags – das heißt, Sie können kostenlos das gesamte VVS-Netz nutzen. Mit dem Kauf eines StudiTicket über die VVS können Sie den Nahverkehr im Netz ganztägig während des Semesters nutzen.
Achtung: Das bisherige StudiTicket läuft zum Wintersemester 2023/24 aus! Im Sommersemester 2023 wurden neue Ticket-Angebote für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt, von denen Studierende profitieren können – etwa das Deutschlandticket und das landesweite Jugendticket oder auch JugendTicketBW. Studierende bis zum 26. Lebensjahr fahren mit dem landesweiten JugendTicketBW günstiger als mit dem StudiTicket. Zum VVS-JugendTicketBW.
Validierung Chipkarte (Verlängerung der Gültigkeit in jedem neuen Semester)
Die Gültigkeitsdauer muss nach der Rückmeldung für das neue Semester wieder neu aufgedruckt werden. Dies erledigen Sie am Validierungsgerät in Bau 1, 1. OG, Lichthof rechts.
Was passiert, wenn ich die Chipkarte verliere?
Dies melden Sie bitte umgehend an das Studierendensekretariat, Bau 1, Raum 124. Dort werden gefundene Karten auch abgegeben, so dass wir sie möglicherweise wieder an Sie zurückgeben können. Ansonsten wird die bisherige Karte gesperrt und eine neue Karte erstellt.
Achtung: Das gespeicherte Guthaben kann von der Hochschule nicht erstattet werden!
Neue Chipkarte – wie geht das?
- Sie zahlen 12 Euro bei der Zahlstelle, Bau 1, Raum 224.1, ein. Die Zahlstelle hat montags - freitags von 9 – 12 Uhr geöffnet.
- Mit dem Zahlungsbeleg gehen Sie zum Studierendensekretariat, Bau 1, Raum 124 und lassen sich einen neuen Ausweis erstellen.
Was passiert, wenn meine Karte beschädigt und nicht mehr zu benutzen ist?
- Sie gehen zum Info-Point des Studierendenwerks in der Mensa Stadtmitte (Ossietzkystr. 3). Dort wird Ihnen eine Bescheinigung zur Übertragung des vorhandenen Guthaben in Form einer „Bescheinigung Ersatzkarte“ ausgestellt.
- Im nächsten Schritt wenden Sie sich an Frau Incatasciato vom IZ, Bau 2., Raum 001, die die Hintergrunddaten bearbeitet.
- Anschließend zahlen Sie 12 Euro bei der Zahlstelle, Bau 1, Raum 224.1, ein. Die Zahlstelle hat montags - freitags von 9 – 12 Uhr geöffnet. Mit dem Zahlungsbeleg gehen Sie zum Studierendensekretariat, Bau 1, Raum 124 und lassen sich einen neuen Ausweis erstellen.
- Im letzten Schritt gehen Sie nochmals an den Info-Point, damit das Guthaben auf die neue Karte aufgeladen wird.
Kann ich mir das elektronische Guthaben auszahlen lassen?
Ja – am Info-Point I des Studierendenwerks in der Mensa Stadtmitte.
Welche Daten sind auf der Chipkarte gespeichert?
Matrikelnummer, Bibliotheksnummer, Gültigkeit der Chipkarte, Kartenfolgenummer, Systemnummer, Kartentyp, Seriennummer, Versionsnummer, Zugangsberechtigungsnummer. Hierauf hat nur das Studierendensekretariat Zugriff. Im Zusammenhang mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr wird der jeweils aktuelle Kontostand festgehalten. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten erfolgt anonymisiert mittels der Chipkartenseriennummer.