Aktuelles

Semester- und Vorlesungszeitraum für das Wintersemester 2024/2025

01.09.

Beginn Wintersemester 2024/2025

28.02.

Ende Wintersemester 2024/2025

01.10.

Beginn der Vorlesungszeit

17.01.

Ende der Vorlesungszeit

Wichtige Termine im Wintersemester 2024/2025

Vorlesungsbeginn: 01. Oktober 2024

Prüfungsanmeldung: 07. - 18. November 2024, gebührenpflichtige Nachanmeldung 19. November - 19. Dezember 2024 (24€)

Vorlesungsfrei: 24. Dezember 2024 - 06. Januar 2025 (Weihnachten)

Rückmeldung für das Wintersemester: 07. - 19. Januar 2025

Letzter Vorlesungstag: 17. Januar 2025

Prüfungsvorbereitungswoche: 20. - 24. Januar 2025

Prüfungszeitraum: 25. Januar - 07. Februar 2025

Gut orientiert und informiert im Semester

Sommersemester           01.03.-31.08.                                                                                                             

Wintersemester              01.09.-28./29.02.

Die aktuellen Vorlesungspläne sehen Sie über das HFT-Online-Portal in LSF unter Veranstaltungen. Der Zugang ist nicht passwortgeschützt (keine Login Daten erforderlich).

Veröffentlichung Vorlesungspläne

  • Sommersemester: Anfang März
  • Wintersemester: ca. Anfang - Mitte September

Jeweils zwei bis vier Wochen nach dem Semesterbeginn 1. März bzw. 1. September.

SoSe 2024
18.03.-28.06.2024

WiSe 2024/25:
1.10.2024 - 17.01.2025

Die Termine sind auch unter Veranstaltungen veröffentlicht.

Wintersemester 2023/2024:
- 25. Dezember 2023 – 5. Januar 2024,
- 10. Februar 2024 – 17. März 2024


Sommersemester 2024 (Übergang zum Wintersemester 2024/2025):
- 21. Mai 2024 – 24. Mai 2024
- 20. Juli 2024 – 30. September 2024

In diesen Zeiträumen finden keine regelmäßigen Vorlesungen oder Prüfungen an der Hochschule
für Technik Stuttgart statt.

Die Bestätigung ist in Moodle unter Formulare Studierende abrufbar!

Ihre Immatrikulations- und Studienbescheinigung zum Selbstausdruck finden Sie im Campusportal.

  • Gehen Sie ins Campusportal
  • Anmelden mit den Zugangsdaten
  • Klicken Sie auf "Bescheinigungen/Bescheide"
  • „Studienbescheinigungen“ auswählen
  • Immatrikulationsbescheinigung drucken

 

Falls Sie BAföG beantragen, können Sie auch sofort die Bescheinigung nach § 9 BAföG (zu Formblatt 2) sowie BVG, LAG  drucken. Geben Sie bitte diese Bescheinigung zusammen mit dem Formblatt 2 beim BAföG-Amt ab. Das Formblatt 2 muss von der Hochschule für Technik Stuttgart nicht zusätzlich unterschrieben und abgestempelt werden. 

 

  • Alle Formulare sowie Anträge, die Sie während Ihres Studiums benötigen, erhalten Sie im Moodle-Kurs "Studienorganisation"/ Formulare für Studierende.
  • Eine Bestätigung der Hochschule für Technik über den Zeitraum der vorlesungsfreien Zeit finden Sie dort ebenfalls.

Sie erhalten als Studierendenausweis eine Chipkarte. Diesen Ausweis senden wir Ihnen nach erfolgreicher Immatrikulation zum Semesterbeginn (1. März/1. September) zu.

Was ist auf der Chipkarte?

Auf der Vorderseite sind das Hochschul-Logo, Ihr Name und Vorname, die Matrikelnummer/Bibliotheksnummer sowie ihr Foto aufgedruckt und die Gültigkeitsdauer vermerkt.

Was kann die Chipkarte? 

  • Zugang zu allen Gebäuden und zu speziellen Räumen in Ihrer Fakultät
  • Bibliotheksausweis für die HFT Stuttgart
  • Bargeldloses Zahlungsmittel an den Kopiergeräten, in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks, im Prüfungs-, Praktikantenamt, Zusatzdienste der Fakultät Architektur und Gestaltung und in der Bibliothek. Das Aufladen der elektronischen Geldbörse ist mit Bargeld oder per EC-Karte an den Aufwertegeräten in den Cafeterien u. Mensen des Studierendenwerks möglich.
  • als VVS-Semester-Ticket gültig von Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr und am Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags – das heißt, Sie können kostenlos das gesamte VVS-Netz nutzen. Mit dem Kauf eines StudiTicket über die VVS können Sie den Nahverkehr im Netz ganztägig während des Semesters nutzen.
    Achtung: Das bisherige StudiTicket läuft zum Wintersemester 2023/24 aus! Im Sommersemester 2023 wurden neue Ticket-Angebote für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt, von denen Studierende profitieren können – etwa das Deutschlandticket und das landesweite Jugendticket oder auch JugendTicketBW. Studierende bis zum 26. Lebensjahr fahren mit dem landesweiten JugendTicketBW günstiger als mit dem StudiTicket. Zum VVS-JugendTicketBW.

 

Validierung Chipkarte (Verlängerung der Gültigkeit in jedem neuen Semester)

Die Gültigkeitsdauer muss nach der Rückmeldung für das neue Semester wieder neu aufgedruckt werden. Dies erledigen Sie am Validierungsgerät in Bau 1, 1. OG, Lichthof rechts.

Was passiert, wenn ich die Chipkarte verliere? 

Dies melden Sie bitte umgehend an das Studierendensekretariat, Bau 1, Raum 124. Dort werden gefundene Karten auch abgegeben, so dass wir sie möglicherweise wieder an Sie zurückgeben können. Ansonsten wird die bisherige Karte gesperrt und eine neue Karte erstellt.
Achtung: Das gespeicherte Guthaben kann von der Hochschule nicht erstattet werden!

Neue Chipkarte – wie geht das?

  • Sie zahlen 12 Euro bei der Zahlstelle, Bau 1, Raum 224.1, ein. Die Zahlstelle hat montags - freitags von 9 – 12 Uhr geöffnet.
  • Mit dem Zahlungsbeleg gehen Sie zum Studierendensekretariat, Bau 1, Raum 124 und lassen sich einen neuen Ausweis erstellen.

Was passiert, wenn meine Karte beschädigt und nicht mehr zu benutzen ist?

  • Sie gehen zum Info-Point des Studierendenwerks in der Mensa Stadtmitte (Ossietzkystr. 3). Dort wird Ihnen eine Bescheinigung zur Übertragung des vorhandenen Guthaben in Form einer „Bescheinigung Ersatzkarte“ ausgestellt.
  • Im nächsten Schritt wenden Sie sich an Frau Incatasciato vom IZ, Bau 2., Raum 001, die die Hintergrunddaten bearbeitet. 
  • Anschließend zahlen Sie 12 Euro bei der Zahlstelle, Bau 1, Raum 224.1, ein. Die Zahlstelle hat montags - freitags von 9 – 12 Uhr geöffnet. Mit dem Zahlungsbeleg gehen Sie zum Studierendensekretariat, Bau 1, Raum 124 und lassen sich einen neuen Ausweis erstellen.
  • Im letzten Schritt gehen Sie nochmals an den Info-Point, damit das Guthaben auf die neue Karte aufgeladen wird.

Kann ich mir das elektronische Guthaben auszahlen lassen? 

Ja – am Info-Point I des Studierendenwerks in der Mensa Stadtmitte.

Welche Daten sind auf der Chipkarte gespeichert?

Matrikelnummer, Bibliotheksnummer, Gültigkeit der Chipkarte, Kartenfolgenummer, Systemnummer, Kartentyp, Seriennummer, Versionsnummer, Zugangsberechtigungsnummer. Hierauf hat nur das Studierendensekretariat Zugriff. Im Zusammenhang mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr wird der jeweils aktuelle Kontostand festgehalten. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten erfolgt anonymisiert mittels der Chipkartenseriennummer.

In der Rubrik "Studium & Prüfung" auf dieser Seite unter Prüfungsorganisation erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Prüfung.

Alle Informationen zur Zeugnisabholung (persönlich oder durch Dritte) sowie Zusendung erhalten Sie auf der Unterseite Studium & Prüfung-> Studium.

Die Info und Support Theke des Informationszentrums hilft Ihnen bei Fragen und Problemen rund um die Bibliothek und die IT-Dienste der Hochschule. Die Info und Support Theke befindet sich im Erdgeschoss der Bibliothek in Bau 2 in der Schlossstraße 26.

Die Info und Support Theke ist u.a. die Anlaufstelle für:

  • Einrichtung von WLAN und VPN
  • Entsperrung Ihres Accounts
  • Passwortzurücksetzung

 

Studierende der HFT Stuttgart können gegen eine Bereitstellungsgebühr von zurzeit 3,99 Euro die Software von Microsoft Office 365 ProPlus erwerben.

Das beinhaltet:

  • Installation der Software auf bis zu 5 PC´s, MAC´s und iPad's
  • Word
  • Excel
  • PowerPoint
  • Outlook
  • OneNote (nicht für MAC)
  • Publisher (nicht für MAC)
  • Access (nicht für MAC)
  • Lync
  • Versions-Aktualisierungen inklusive

 

Infos und Download: https://confluence.hft-stuttgart.de/display/DFST/Microsoft+Software+zum+Download#MicrosoftSoftwarezumDownload-MicrosoftOffice365

 

Das Studierendensekretariat

Die Mitarbeitenden des Studierendensekretariats stehen Ihnen bei Anliegen rund um

  • Bewerbung, Vorpraktikum, Einschreibung,
  • Beurlaubung & Exmatrikulation (auf eigenen Antrag)
  • Studierendenausweis
  • Gasthörer:in etc.

zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Sachbearbeiterin Ihres Studienganges.

Bachelor-Studiengänge
Architektur und Gestaltung                                           
Architektur Doris Pelzer
Innenarchitektur Mara Linke
KlimaEngineering Eugenia Strohmaier-Martin
   
 
Bauingenieurwesen, Bauphysik und Wirtschaft
Bauingenieurwesen Mara Linke
Bauphysik Christina Lang
Betriebswirtschaft Christina Lang
Infrastrukturmanagement Mara Linke
Wirtschaftsingenieurwesen Ulrike Bohrer
Wirtschaftspsychologie Eugenia Strohmaier-Martin
 
Vermessung, Informatik und Mathematik
Angewandte Mathematik Ulrike Bohrer
Augmented Reality / Virtual Reality-Engineering Ulrike Bohrer
Digitalisierung und Informationsmanagement Doris Pelzer
Informatik Christina Lang
Vemessung und Geoinformatik Eugenia Strohmaier-Martin
Wirtschaftsinformatik Christina Lang

Das Prüfungs- und Praktikantenamt

Ihr Anliegen:

Kontaktpersonper E-Mail an
  • Allgemeine Auskünfte zur Studien- und Prüfungsordnung (SPO)
  • Notenspiegel

Agata Fink

Angelika Jachmann

Michaela Matheis

pruefungsamt1(at)hft-stuttgart.de
Agata Finkpruefungsamt1(at)hft-stuttgart.de

Angelika Jachmann

praktikantenamt(at)hft-stuttgart.de 
Michaela Matheisrueckmeldung(at)hft-stuttgart.de
Rund um Prüfungen
  • Manuelle Prüfungsan- und abmeldung

Agata Fink

Angelika Jachmann

Michaela Matheis

pruefungsamt1(at)hft-stuttgart.de
Agata Finkatteste(at)hft-stuttgart.de
  • Ansprechpartnerin für Dozentinnen/Dozenten und Professorinnen/ Professoren
  • Anerkennung von Prüfungsleistungen
  • Elektronische Prüfungsanmeldung
  • Notenkorrekturen
  • Prüfungsorganisation
  • Zeugniserstellung
Silke Fritz 
  • Antrag auf weitere Zulassung („Härteantrag“)
  • Verlust Prüfungsanspruch

Angelika Jachmann

pruefungsamt1(at)hft-stuttgart.de

 

Information für Gasthörer

Studierende an der HFT Stuttgart

Teilnahme an einzelnen curricularen Lehrveranstal- tungen

Voraussetzungen, Antrag & Semester-Gebühren

  • Zulassung als Gasthörer nur bei ausreichender Kapazität & Nachweis einer hinreichenden Bildung
  • Antragsformular an studsek(at)hft-stuttgart.de
  • 100 € bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen von insgesamt bis zu 4 SWS (Semester­wochen­stunden)
  • 200 € bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen über 4 SWS

Bitte beachten Sie!

  • Gasthörer/innen sind keine Mitglieder der HFT Stuttgart und erhalten keinen Studierendenausweis.
  • Sie können keine Prüfungen oder Leistungsnachweise ablegen
  • Kein Erwerb von Zertifikaten, die später in einem Studium anerkannt werden können
Studierendensekretariat & Prüfungsamt

Sprechzeiten (während der Vorlesungs- sowie vorlesungsfreien Zeit):

Montag - Freitag   9:00 - 12:00 Uhr

Studierendensekretariat: Bau 1, Raum 124

Prüfungs-/Praktikantenamt: Bau 1, Raum 122 und 122.1

Zur besseren Orientierung: Das Studierendensekretariat sowie Prüfungs-/Praktikantenamt befinden sich in der 1. Etage, von der Treppe hochkommend einfach 2x links abbiegen. Die anderen Mitarbeitenden der Studentischen Abteilung haben ihre Büros auch größtenteils im Bau 1, 1. Etage.

Unsere Adresse:
Hochschule für Technik Stuttgart
Schellingstr. 24
D-70174 Stuttgart

Eine Studentin steht am Geländer in Bau 1
So erreichen Sie uns

Das Team der Studentischen Abteilung

Klicken Sie bitte auf den Namen, um eine vollständige Ansicht des Profils und der Sprechzeiten zu erhalten.

Name & Position E-Mail & Telefon Büro
Abteilungsleitung+49 711 8926 2655 1/123
Stellv. Abteilungsleitung+49 711 8926 2308 1/307
+49 711 8926 2797 1/122
+49 711 8926 2414 1/124
Studierendensekretariat+49 711 8926 2659 1/124
Studierendensekretariat+49 711 8926 2662 1/124
Studierendensekretariat+49 711 8926 2586 1/124
Mitarbeiterin im Prüfungsamt+49 711 8926 2669 1/122
+49 711 8926 2695 1/122.1
Prüfungs- und Praktikantenamt+49 711 8926 2302 1/122.1
+49 711 8926 2949 1/122.1
Vorlesungsplanung, Prüfungsterminierung +49 711 8926 2953 1/307
+49 711 8926 2387 5/061
Mitarbeiterin HISinOne+49 711 8926 2534 5/061
Mitarbeiterin HISinOne+49 711 8926 2411 5/061

Allgemeine Satzungen & Hausordnung

Die Hochschulgebührensatzung (Stand 26.04.2023) regelt alle gebührenpflichtigen Serviceleistungen wie z. B.

  • Rentenbescheinigungen,

  • Säumnisgebührbei verspäteter Rückmeldung/Prüfungsanmeldung, zusätzliche Verwaltungsgebühr bei Rücklastschrift,

  • Zeugnis-Zusendung, 

  • Beglaubigungen, Zweitschriften von Urkunden etc.