Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule für Technik Stuttgart (HFT) ist bemüht, ihre Website und ihre mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hft-stuttgart.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Hochschule für Technik Stuttgart verbessert kontinuierlich das Angebot an barrierefreien Inhalten. Aufgrund von technischen Beschränkungen der zentralen Website bzw. der Rahmenbedingungen von konfigurierbaren Webapplikationen können im Moment nicht alle Anforderungen umgesetzt werden. Durch diverse abgeschlossene Projekte bzw. durch eine stetige Verbesserung der technischen Möglichkeiten konnte bereits ein hoher Grad in der Umsetzung erreicht werden. Die zentrale Website und die mobilen Anwendungen sind teilweise in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vereinbar.

2. Nicht-barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte und Funktionen sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

  • Teilweise sind keine Alternativtexte zu Graphiken oder Bildern vorhanden.
  • Video-Formate enthalten keine Audiodeskription.
  • Teilweise können keine barrierefreien PDFs angeboten werden.
  • Auf der Startseite fehlen zum jetzigen Zeitpunkt Erläuterungen in Gebärdensprache.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.11.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Die Inhalte unseres Webauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich sein. Sollten Sie auf unseren Webseiten und mobilen Anwendungen auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse website(at)hft-stuttgart.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung der Barriere.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass die Website www.hft-stuttgart.de den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die E-Mail-Adresse website(at)hft-stuttgart.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls Sie seitens der Hochschule für Technik Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 Satz 1L-BGG-DVO vorgesehenen Frist eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie unter folgendem Link erreichen:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.