Die Verfasste Studierendenschaft (VS) ist die Vertretung der Studierenden einer Hochschule. Sie erlaubt den Studierenden sich offiziell zu äußern, Verträge zu schließen, Initiativen ideell und finanziell zu unterstützen, Studierende, z.B. in Rechtsfragen zu beraten oder Veranstaltungen, z.B. im Bereich der politischen Bildung, durchzuführen. Sie hat folgende Merkmale:
- Mitgliedschaft: Alle Studierenden werden durch die Immatrikulation Mitglied der VS
- Rechtsfähigkeit: Die Studierendenvertretung ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule, d.h. sie ist eine Art Behörde. Dadurch kann sie Verträge schließen z.B. für das Semesterticket.
- Satzungshoheit: Die Studierendenschaft gibt sich selber eine Satzung und kann diese – im Rahmen des Gesetzes - wieder ändern
- Finanzhoheit: Die VS erhebt von allen Studierenden Beiträge, über die sie selber im Rahmen der geltenden Gesetze verfügt. Die Hochschule muss diese mit anderen anfallenden Gebühren bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung einziehen. Der Beitrag muss sozialverträglich sein.
- Mandat: Eine Studierendenvertretung ist an das Neutralitätsgebot für staatliche Organe mit Pflichtmitgliedschaft gebunden, darf also z.B. keine religiöse oder parteipolitische Werbung machen. In Baden-Württemberg ist die VS laut Gesetz zu weltanschaulicher Neutralität und Beachtung demokratischer Grundsätze verpflichtet; Sie darf sich außerdem zum Wirken der Hochschule in der Gesellschaft äußern, z.B. durch Technikfolgenabschätzung, sowie die politische Bildung der Studierenden fördern. In diesem Sinne hat sie ein politisches Mandat.
Die VS bieten den Studierenden zudem die Möglichkeit zur Teilnahme am Hochschulsportprogramm der Universität Stuttgart, einschließlich damit verbundener Wettkämpfe.
Hochschulsportprogramm der Uni Stuttgart
Des Weiteren vertritt die VS die Interessen der Studierendenschaft auf der Landes Studierendenvertretung Baden-Württemberg (LAK Baden-Württemberg), und hat so großen Einfluss auf die Hochschullandschaft.