Im deutschen Wissenschaftssystem wurde 1998 durch die Formulierung des Kodex „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ das System der Selbstkontrolle in der Wissenschaft etabliert. Es beruht auf den Grundprinzipien des methodischen, systematischen und überprüfbaren Vorgehens, die in allen Disziplinen sowie international und interkulturell gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen.
Eine Novellierung des Kodex erfolgte 2019. Bis 07/2023 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um öffentliche Fördermittel durch die DFG erhalten zu können.
Die Satzung und Verfahrensordnung der HFT wurden 2022 angepasst und von der DFG geprüft.
In diesen Dokumenten finden die Forschenden der HFT detaillierte Hinweise was unter Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und unter wissenschaftlichem Fehlverhalten zu verstehen ist. In der Satzung werden auch die Rolle der Ombudspersonen und der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens definiert.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis
Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Es steht den Wissenschaftlern frei, sich mit Ihrem Anliegen entweder an die Ombudsperson der HFT oder an den überregionalen Ombudsman für die Wissenschaft zu wenden.
Die Ombudsperson berät als neutrale und qualifizierte Vertrauensperson allgemein zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und speziell in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und trägt, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei.
Mögliche Konfliktfälle können sein:
Name & Position | E-Mail & Telefon | Büro |
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Professorin | +49 711 8926 2697 | 2/368 |
Name & Position | E-Mail & Telefon | Büro |
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Professorin | +49 711 8926 2616 | 8/3.51 |
Sie wird auf Antrag eines der Ombudspersonen oder eines ihrer Mitglieder aktiv: Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Wissenschaft leitet die Ombusperson im Bedarfsfall an die Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft weiter.
Die Kommission wird von der Hochschulleitung bestellt. Die Amtzeit beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit einmaliger Wiederbestellung. Sie besteht aus vier wissenschaftlich ausgewiesenen Personen. Für jedes Mitglied wird eine Vertretung benannt. Die Ombudsperson und ihre Vertretung gehören der Kommission als Gäste mit beratender Stimme an.
Name & Position | E-Mail & Telefon | Büro |
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Prorektor Forschung und Digitalisierung | +49 711 8926 2663 | 1/121 |
Professorin | +49 711 8926 2859 | L 132 |
Professorin | +49 711 8926 2505 | 2/359 |
Professor | +49 711 8926 2654 | 2/444 |
Professor / Ethikbeauftragter der HFT Stuttgart | +49 711 8926 2962 | L 109 |
Professor / Prodekan | +49 711 8926 2590 | 8/1.01 |
Name & Position | E-Mail & Telefon | Büro |
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Dekan Fakultät C Vermessung Informatik Mathematik | +49 711 8926 2519 | 2/363 |
Professorin | +49 711 8926 2811 | 2/449 |
Professor | +49 711 8926 2371 | 7/028 |
Geschäftsführung Forschungsmanagement | +49 711 8926 2973 | 7/035 |
Die Hochschule für Technik Stuttgart bekennt sich mit der Unterzeichnung der Berliner Erklärung zu Open Access und ermuntert ihre Mitglieder Publikationen frei zugänglich im Wege des Open Access zu veröffentlichen. Mehr dazu lesen Sie in der Open Access Policy der HFT.
Im Bemühen um die Umsetzung von Open Access arbeiten an der HFT Stuttgart die Bibliothek und das Institut für Angewandte Forschung Hand in Hand.
Weitere Informationen auf der Webseite der Bibliothek der HFT Stuttgart: Publizieren & Open Access