Der Hochschulrat

Der Hochschulrat trägt die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats, beschließt den Struktur- und Entwicklungsplan, den Haushaltsvoranschlag, die allgemeinen Grundsätze der Mittelverteilung und die Funktionsbeschreibung von Professuren. Er wählt den Rektor bzw. die Rektorin und den Kanzler oder die Kanzlerin gemeinsam mit dem Senat.

Der Hochschulrat besteht aus fünf externen Mitgliedern und vier internen, der HFT Stuttgart angehörigen Mitgliedern, welche die Wissenschaftsministerin bestellt; den Vorsitz des Hochschulrates führt ein externes Mitglied. Ein Auswahlausschuss erarbeitet die Kandidatenliste, welcher der Senat und das Wissenschaftsministerium zustimmen müssen.

Mitglieder des Hochschulrats

Der Senat

Im Senat werden Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung entschieden, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind. Der Senat wählt gemeinsam mit dem Hochschulrat den Rektor bzw. die Rektorin und den Kanzler oder die Kanzlerin. Zudem wählt er die Prorektorinnen und Prorektoren, die wiederum vom Hochschulrat bestätigt werden müssen. Der Senat beschließt über die Einrichtung und Änderung von Studiengängen, die Festsetzung von Zulassungszahlen, die Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Gebühren- und Benutzungsordnungen.

Dem Senat gehören auf Grund von Wahlen je vier Professorinnen bzw. Professoren der Fakultäten A und C sowie sechs Professorinnen bzw. Professoren der Fakultät B, vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und sechs Studierende, kraft Amtes der Rektor bzw. die Rektorin sowie die Kanzlerin bzw. der Kanzler und die Gleichstellungsbeauftragte an. Die Prorektoren haben eine beratende Funktion.

Mitglieder des Senats

Das Kuratorium

Dem Kuratorium der HFT Stuttgart gehören namhafte Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und der Universität Stuttgart an. Das Kuratorium steht der Hochschule bei der Bewältigung ihrer Aufgaben beratend und fördernd zur Seite. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Mitglieder beträgt fünf Jahre.

Mitglieder des Kuratoriums

Die Fakultätsräte

Die Fakultät ist die organisatorische Grundeinheit der Hochschule. In den Fakultätsräten werden Angelegenheiten von Lehre und Studium entschieden. Darunter fallen z.B. die Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät, die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät, die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät und die Berufungsvorschläge.

Den Fakultätsräten gehören kraft Amtes alle Professorinnen und Prfessoren der jeweiligen Fakultät sowie auf Grund von Wahlen vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und sechs Studierende an.

Die Verfasste Studierendenschaft

Die Verfasste Studierendenschaft (VS) ist die Vertretung der Studierenden an der HFT Stuttgart. Informationen zu studentischen Gremien und Interessensvertretungen finden Sie hier.