Eine Hochschule lebt durch ihre Mitglieder, also durch alle Beschäftigten und Studierenden der Hochschule. Damit eingeschlossen ist die sogenannte akademische Selbstverwaltung. Teil der akademischen Selbstverwaltung sind die verschiedenen Gremien einer Hochschule wie der Senat, die Fakultätsräte und das Studierendenparlament. Über diese Gremien werden wichtige Leitlinien für die Hochschule und insbesondere für die Belange von Studium und Lehre beschlossen. Aus diesem Grund sollten alle Gruppen der Hochschule, also Studierende, Lehrende und Mitabeitende in den verschiedenen Gremien in ausreichender Zahl vertreten sein. Ausreichend ist es nicht, wenn alle Sitze/ Plätze eines Gremiums besetzt sind, sondern erst wenn es auch genügend Nachrückerinnen und Nachrücker gibt.
Durch eine hohe Wahlbeteiligung werden diejenigen, die sich zur Wahl stellen entspreched bestätigt. D.h. bei einer hohen Wahlbeteiligung haben die Gewählten einen weitaus besseren Rückhalt durch die Wählerinnen und Wähler. Dies gilt nicht nur im dekomkratischen Sinn, sondern auch im Hinblick auf die Motivation der Gewählten. Also: Bitte wählen gehen!