Schulische oder berufliche Qualifikation

Sie können sich auf unsere Bachelorstudiengänge an der HFT Stuttgart mit folgenden schulischen oder beruflichen Qualifikationen bewerben:

Hinweis: In einigen Studiengängen ist die Ableistung eines Vorpraktikums vor Studienbeginn vorgesehen und ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium!

 

Deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Deutsche & ausländische Staatsangehörige

Deutsche Flagge vor historischem Gebäude

in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworbener Schulabschluss

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachgebundene Hochschulreife (alle Formen)
  • Fachhochschulreife

Hochschulzugang auch möglich durch:

Schulabschluss aus einem anderen deutschen Bundesland

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)

Weiterführende Links

Ausländischer vergleichbarer Schulabschluss

Ausländische Staatsangehörige (Bildungsausländer)

Fahnen unterschiedlicher Länder werden in die Höhe gehalten

Abschluss im Ausland erworben

Eine zusätzlich erforderliche einjährige Teilnahme am Studienkolleg mit anschließender Feststellungsprüfung ist kein deutsches Abitur (Hochschulzugangsberechtigung)

Dokumente für die Bewerbung

  • Zeugnisanerkennung des Studienkollegs
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland
  • Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Zeugnis der Feststellungsprüfung (wenn erforderlich)
  • Nachweis Deutschkenntnisse

Deutsche Staatsangehörige

Deutsche Flagge vor historischem Gebäude

Abschluss im Ausland erworben

Dokumente für die Bewerbung

  • Bescheinigung Regierungspräsidium
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Übersetzung des Zeugnisses in die deutsche Sprache
  • Nachweis Deutschkenntnisse, falls nicht ausreichend vorhanden

Zeugnisanerkennung bei ausländischem Abschluss

Nachweis Deutschkenntnisse

Visum

Allgemeiner Kontakt Studierendensekretariat

Berufliche Qualifikation: Studieren ohne Abitur

Meisterprüfung Hochschuleignungsprüfung

Hochschulzugangsberechtigung durch

  • Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Fort-
    bildungen (meist Aufstiegsfortbildungen mind. 400 UE)
  • Hochschuleignungsprüfung
  • Nachweis Beratungsgespräch (jeweilige/r StudiendekanIn)

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Meister und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen

Fachgebundener Hochschulzugang über eine Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildung

Ableistung eines Vorpraktikums vor Studienbeginn

Das Vorpraktikum dient dem Erwerb praktischer Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und ist eine Zugangsvoraussetzung zum Studium.

Vorpraktikum

erforderlich für folgende Studiengänge

  • Architektur
  • Bauingenieurwesen
  • KlimaEngineering
  • Wirtschaftsingenieurwesen

Information und Hinweise zur Bewerbung

  • Nachweis oder Vorabbescheinigung, dass das Praktikum bis zum Start der Vorbereitungswoche (1 Wo vor Vorlesungsbeginn) abgeleistet wird
  • Ausnahme für Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen Bau & Immobilie: Bestätigung bis spätestens zum Eintritt in das 3. Semester

Weitere Informationen zum Vorpraktikum

Eine Studentin schaut lachend in die Kamera
Bericht & Antrag auf Anerkennung

Abgabe spätestens zum Vorlesungsbeginn im Studierendensekretariat

  • ausführlicher Bericht (Wochenberichte) über die Zeit des Vorpraktikums
  • im Studiengang KlimaEngineering ist kein Bericht erforderlich!
  • sowie Antrag auf Anerkennung

Nachfolgend finden Sie den Antrag auf Anerkennung sowie die Richtlinien zum Vorpraktium und zum Vorpraktikumsbericht des jeweiligen Studiengangs. Auf den Seiten der Studiengänge erhalten Sie ebensfalls Informationen zum Vorpraktikum.

Architektur

Bauingenieurwesen

KlimaEngineering

Wirtschaftsingenieurwesen Bau & Immobilien

weitere Infos

Wie finde ich einen Vorpraktikumsplatz? Hilft mir die Hochschule?

Ist das Vorpraktikum mindestlohnpflichtig?

Bestätigung über ein verpflichtendes Vorpraktikum (Vorlage Arbeitgeber)