Meisterinnen und Meister sowie bei gleichwertig anerkannten Fortbildungslehrgängen (i.d.R. Aufstiegsfortbildung über 400 UE) können unter folgenden Umständen den Hochschulzugang bekommen (siehe § 58 Abs. 5/6 LHG)
Sie haben als berufliche Fortbildung entweder
- eine Meisterprüfung ODER
- eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung ODER
- eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch Rechtsverordnung als gleichwertig festgestellt ist, ODER
- eine Fachschule nach abgeschlossener Ausbildung (§ 14 Schulgesetz) erfolgreich abgeschlossen.
Der/die BewerberIn vereinbart ein Beratungsgespräch mit der/dem jeweiligen StudiendekanIn des entsprechenden Studiengangs. Dieses Beratungsgespräch ist nach § 2 Abs. 1 BerufsHZVO verpflichtend vor bzw. während der Bewerbung an der Hochschule nachzuweisen.
Haben Sie bereits einen Nachweis über ein Beratungsgespräch im angestrebten Studiengang von einer anderen Hochschule in Baden-Württemberg, dann wird dieser anerkannt.
Unterlagen für die Bewerung:
Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt, reichen Sie bei Ihrer Bewerbung für ein Studium
- eine beglaubigte Kopie Ihres Meisterzeugnisses bzw. Ihres Fortbildungszeugnisses sowie
- eine einfache Kopie des Beratungsnachweises zusammen
- mit den übrigen erforderlichen Bewerbungsunterlagen ein.