- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachgebundene Hochschulreife (alle Formen)
- Fachhochschulreife
Hier fallen für Internationale Studierende Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro an.
Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreifezeugnissen, die nur in bestimmten Bundesländern gültig sind, benötigen eine
ausgestellt vom Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung über die Gleichwertigkeit der Vorbildung mit Berechnung der Durchschnittsnote.
Unterlagen für die Bewerbung
Diese Bescheinigung ist zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung bei der Online-Bewerbung hochzuladen und in beglaubigter Kopie bei der Einschreibung (Immatrikulation) vorzulegen.
Ausländische Studienbewerber*innen (EU und außerhalb der EU) mit einer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben, sind sogenannte Bildungsinländer.
Nicht als Bildungsinländer:innen zählen ausländische Studierende, die zu der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt haben.
Eine zusätzlich erforderliche einjährige Teilnahme am Studienkolleg mit anschließender Feststellungsprüfung ist kein deutsches Abitur (Hochschulzugangsberechtigung)
Internationale Studieninteressierte (EU- und außerhalb der EU) mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss benötigen eine
vom Studienkolleg für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg Konstanz (Brauneggerstraße 55, 78462 Konstanz)
Nicht EU-Bürger mit einem ausländischen Schulabschluss müssen teilweise eine Ergänzungsprüfung (Feststellungsprüfung) ablegen. Sie haben dann mit Ihren Zeugnissen keinen direkten Hochschulzugang in Deutschland und können diesen möglicherweise durch den erfolgreichen Besuch des Studienkollegs erwerben. Mit dem Abschluss des Studienkollegs und dem Bestehen der Feststellungsprüfung besteht für Sie dann die Möglichkeit, sich an einer Hochschule in Deutschland zu bewerben.
Bewertung Ihres ausländischen Zeugnisses/Schulabschluss
Vorab-Informationen zu ausländischen Abschlüssen finden Sie unter anabin. Weitere Informationen zur Bewertung Ihres ausländischen (Hoch-)Schulabschlusses sind auf der Homepage des Studienkollegs Konstanz nachzulesen.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keine sog. „Bildungsinländer“ sind, müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, um eine Zulassung bzw. Immatrikulation zu erhalten.
Ausnahme: kein Nachweis der Deutschkenntnisse bei den englischsprachigen Master-Studiengängen. In der Master-Übersichtsliste sehen Sie, welche Studiengänge das betrifft. Diese sind mit einer 2 gekennzeichnet. Für diese benötigen Sie einen Nachweis der Englisch-Kenntnisse. Näheres hierzu im jeweiligen Studiengang.
Anerkannt werden folgende Deutsche Sprachprüfungen:
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Meisterinnen und Meister sowie bei gleichwertig anerkannten Fortbildungslehrgängen (i.d.R. Aufstiegsfortbildung über 400 UE) können unter folgenden Umständen den Hochschulzugang bekommen (siehe § 58 Abs. 5/6 LHG)
Sie haben als berufliche Fortbildung entweder
Der/die BewerberIn vereinbart ein Beratungsgespräch mit der/dem jeweiligen StudiendekanIn des entsprechenden Studiengangs. Dieses Beratungsgespräch ist nach § 2 Abs. 1 BerufsHZVO verpflichtend vor bzw. während der Bewerbung an der Hochschule nachzuweisen.
Haben Sie bereits einen Nachweis über ein Beratungsgespräch im angestrebten Studiengang von einer anderen Hochschule in Baden-Württemberg, dann wird dieser anerkannt.
Unterlagen für die Bewerung:
Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt, reichen Sie bei Ihrer Bewerbung für ein Studium
Voraussetzungen für die Eignungsprüfung
Die HFT Stuttgart kann sie zur Eignungsprüfung in Konstanz anmelden. Informationen dazu und die Begleitung in diesem Verfahren erhalten Sie von Julia Liedtke.
Bei einer Zulassung zur Eignungsprüfung wird ein Selbstkostenanteil von 200 € fällig, eine Erstattung der Fahrtkosten durch die Hochschule ist nicht möglich. Die Eignungsprüfung findet jährlich im Mai an der Hochschule Konstanz statt. Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie hier.
Zusätzlich zur bestandenen Eignungsprüfung benötigen Sie dann noch ein Beratungsgespräch im Sinne von § 2 Abs. 2 BerufsHZVO. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan des angestrebten Studiengangs
Das Vorpraktikum dient dem Erwerb praktischer Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und ist eine Zugangsvoraussetzung zum Studium.
Nachfolgend finden Sie den Antrag auf Anerkennung sowie die Richtlinien zum Vorpraktium und zum Vorpraktikumsbericht des jeweiligen Studiengangs. Auf den Seiten der Studiengänge erhalten Sie ebensfalls Informationen zum Vorpraktikum.
Dauer: 2 Monate (bzw. 40 Präsenztage)
Grundsätzlich ist vor Studienbeginn (bis zum Beginn der Vorbereitungswoche) ein zweimonatiges Vorpraktikum in Vollzeit nachzuweisen. Dieses besteht aus 40 Präsenztagen (40 Tage Anwesenheitspflicht) und ist möglichst bei einem Arbeitgeber abzuleisten. Eine Stückelung ist seitens der HFT Stuttgart nicht erwünscht. Beginn und Ende des Vorpraktikums sowie Fehlzeiten und Urlaub sind explizit auszuweisen. Das Vorpraktikum muss nach Erwerb der Hochschulreife erbracht werden. Praktikazeiten während der Schule, bzw. der Ausbildung werden nicht anerkannt. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.
Betrieb/Bereich:
Anforderungen für den Nachweis des Vorpraktikums:
Dauer: 8 Wochen
Betrieb/Bereich:
Dauer: 4 Wochen
Betrieb/Bereich:
Praktische Tätigkeit in Vollzeit in einem Planungsbüro,
Eine abgeschlossene Berufsausbildung im studiengangspezifischen Berufsfeld wird als Vorpraktikum angerechnet. Es ist kein Bericht erforderlich!
Anforderungen für den Nachweis des Vorpraktikums:
Dauer: 12 Wochen
Betrieb/Bereich:
Anforderungen für den Nachweis des Vorpraktikums:
Nein. Der Vorpraktikumsplatz ist vom Bewerber selbst zu suchen. Die Hochschule für Technik Stuttgart kann Ihnen bei der Vermittlung nicht helfen, auch nicht mit einer Firmenliste.
Das Vorpraktikum kann in jeder Firma durchgeführt werden, welche die Ausbildungsziele und -inhalte des entsprechenden Studienganges vermitteln kann.
Nein. Das Vorpraktikum ist in der Studien- und Prüfungsordnung und der Zulassungs-/Auswahlsatzung der o.g. Studiengänge vorgeschrieben. Damit ist es ein verpflichtendes Vorpraktikum und von der Mindestlohnpflicht befreit.