gestapelte Geldmünzen
Aufnahme und Fortführung des Studiums

Semesterbeitrag

Zur Aufnahme und Fortführung des Studiums (von einem zum nächsten Semester) zahlen die Studierenden und Promovierenden einen Beitrag und ggfs. Studiengebühren pro Semester.

Der Semesterbeitrag von 180,50 € zum Wintersemester 2024/2025 setzt sich zusammen aus:

  • 96,50 € Studierendenwerksbeitrag*
  • 70,00 € Semestergebühr "Verwaltungskostenbeitrag"
  • 14,00 € Semestergebühr "Verfasste Studierendenschaft"

Wer unter die Studiengebührenpflicht für Internationale Studierende oder Zweitstudiengebühren fällt, zahlt die Gebühren zusammen mit dem o. g. Semesterbeitrag im gleichen Zeitraum. 

Der Verwaltungskostenbeitrag erhöht sich zum 01.01.2025 voraussichtlich auf 80,00 €. In diesem Fall beträgt der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 190,50 €.

Die Bezahlung und somit Rückmeldung ins nächste Semester erfolgt per Überweisung.

Neues Campus-Portal für Studierende (STU)

Ablauf Rückmeldung

  • Der Semesterbeitrag wird per Überweisung gezahlt.
  • Info über individuelle Gebührenhöhe und die Bankdaten unter Zahlungen
  • Erstellung/Druck Ihrer Immatrikulationsbescheinigung (ca. 5 Tage ab Überweisung) unter Bescheinungen/Bescheide
  • Übersicht über die bezahlten Gebühren ab WiSe 23/24


Link: https://campus.hft-stuttgart.de

Alles Wichtige hierzu unten in den FAQs.

Rückmeldung ins nächste Semester

Was ist die Rückmeldung?

Wie melde ich mich zurück?

Wo finde ich die Daten, die ich zur Banküberweisung benötige?

Ich bin internationaler Studierender und meine Gebührenhöhe stimmt nicht! Was muss ich tun?

Muss ich Kontoinhaber/ Kontoinhaberin des zahlenden Kontos sein?

Wann bin ich für das nächste Semester rückgemeldet und erhalte eine Immatrikulationsbescheinigung?

Was muss ich tun, wenn die Rückmeldung auch nach 7 Tagen noch nicht erfolgt ist?

Was ist eine Rückmeldesperre?

Muss ich mich rückmelden, wenn ich ein Semester im Ausland studiere, das Praxissemester absolviere oder im Urlaubssemester bin?

Ich bin Absolvent:in und schreibe noch Prüfungen. Was mache ich, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Rückerstattung Semestergebühren und Studierendenwerksbeitrags bei Exmatrikulation

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Michaela Matheis

Studiengebühr für Internationale Studierende (außerhalb der EU)

Ab dem Wintersemester 2017/2018 werden von internationalen Studierenden in Baden-Württemberg für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge Studiengebühren erhoben. Diese Gebühr beträgt 1.500 € pro Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag und ist jedes Semester fällig. An der Hochschule für Technik betrifft dies alle Studiengänge außer den Studiengängen "International Project Management" und "Smart City Solutions". Für diese Weiterbildungsstudiengang fallen separate Studiengebühren an.

Im Praxis- und im Urlaubssemester können Sie sich von der Zahlung der Studiengebühr für ausländische Studierende befreien lassen und bezahlen nur den Semesterbeitrag. Bitte informieren Sie die für Internationale Studiengebühren zuständige Ansprechperson, wenn Sie einen Antrag für das Praxis- oder Urlaubssemester beim Studierendensekretariat stellen und diesen genehmigt bekommen.

Studierende, die vor Beginn des Wintersemesters 2017/18 in einem Studienkolleg in Baden-Württemberg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung eingeschrieben waren, bezahlen in dem Studiengang, in dem sie unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Feststellungsprüfung immatrikuliert sind, keine Studiengebühr für Internationale Studierende.  

Grundsätzliche Informationen des Ministeriums zu den Internationalen Studiengebühren finden Sie hier

Nicht studiengebührenpflichtig sind Sie, wenn diesse Angaben auf Sie zutreffen:

  • Staatsangehörigkeit Mitgliedstaat EU/EWR
  • Inländische Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur)
    • Allgemeine Hochschulreife,
    • fachgebundene Hochschulreife,
    • Fachhochschulreife,
    • schulische Qualifikation und Deltaprüfung, soweit die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in Deutschland erworben wurde,
    • eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildungsprüfung, soweit diese in Deutschland abgelegt wurde,
    • berufliche Qualifikation und Eignungsprüfung, soweit die Berufsausbildung und –erfahrung in Deutschland absolviert wurde,
    • weitere inländische Vorbildungen, die das Kultusministerium anerkannt hat.

Von der Studiengebührenpflicht ausgenommen sind Sie,

  • wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht nur zum Zweck des Studiums, sondern aus familiären Gründen (z. B. Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Deutschen, eines EU/EWR-Bürger oder eine Ausländers mit Niederlassungserlaubnis) besitzen.
  • aufgrund von Flucht aus dem Heimatland (u.a. ukrainische Studierende ab dem Sommersemester 2022 mit §24 AufenthG) oder
  • eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen haben.
  • wenn Sie sich schon 5 Jahre oder länger  in Deutschland aufgehalten und gearbeitet haben.
  • wenn Sie BAföG erhalten.

Die detaillierten Ausnahme-Gründe finden Sie hier.

Befreit von der Studiengebührenpflicht sind

  • Internationale Studierende, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nach Baden-Württemberg kommen,
  • Erasmus- Studierende,
  • Internationale Studierende einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen an die HFT kommen

Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des International Student Office als Ansprechpartner zur Verfügung

Auf Antrag können Sie von der Studiengebührenpflicht befreit werden

  • während eines Urlaubssemesters, sofern der Antrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde,
  • während eines praktischen Studiensemesters,
  • als Asylsuchende/r mit Aufenthaltsgestattung,
  • aufgrund einer erheblich studienerschwerenden Behinderung im Sinne des § 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!

Ablauf bei der Bewerbung um einen Studienplatz:

  • Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und diesen annehmen, erhalten Sie per Mail einen Gebührenbescheid mit Anhörungsbogen.
  • Sofern Sie Ihrer Ansicht nach unter die Ausnahmeregelungen fallen, die in dem Anhörungsbogen aufgeführt werden, senden Sie uns den Bogen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Kopie Aufenthaltstitel, Pass, Passersatz, amtliche Bescheinigung) per E-Mail an die genannte Ansprechperson zu.
  • Sind Sie ausgenommen oder befreit, erhalten Sie von uns anschließend eine Bestätigung über die Ausnahme oder einen Bescheid über die Befreiung von den Studiengebühren.
  • Zur Immatrikulation bringen Sie Ihr originales Ausweisdokument, Ihren Aufenthaltstitel oder sonstige Nachweise mit.
  • Wenn Sie die Studiengebühr bezahlen müssen, legen Sie bei der Immatrikulation einen Zahlungsnachweis vor.

Rückerstatten können wir Ihnen die Studiengebühr

  • wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren,
  • wenn die Voraussetzungen für die Ausnahme vorlag, sie es aufgrund eines Hindernisses jedoch nicht bis zum Immatrikulation oder Rückmeldung nachweisen konnten,
  • Voraussetzungen für eine gesetzliche Ausnahme binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit eingetreten sind.

Das Formular zur Rückerstattung finden Sie hier

Kontakt

Zweitstudiengebühren

Die baden-württembergischen Hochschulen erheben ab dem WS 2017/18 Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 € pro Semester, hinzu kommt der Semesterbeitrag.

Zweitstudiengebühren sind an der HFT-Stuttgart zu entrichten, wenn

  • Sie einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang besitzen und ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang antreten d.h. Sie haben z.B. bereits einen Bachelor-Abschluss in Deutschland erworben und streben nun noch einen an.
  • Sie einen Abschluss in einem konsekutiven Master-Studiengang besitzen und ein zweites oder weiteres Studium in einem konsekutiven Master- Studiengang antreten d.h. Sie haben bereits einen Master-Abschluss in Deutschland erworben und streben nun noch einen an.
  • Sie mehrere Studiengänge an mehreren Hochschulen in Baden-Württemberg gleichzeitig studieren d.h. sobald Sie den ersten Studiengang abgeschlossen haben, müssen Sie für den zweiten Studiengang Zweitstudiengebühren entrichten

Sie müssen an der HFT-Stuttgart keine Zweitstudierendengebühren entrichten, wenn

  • Sie bereits vor dem WS 2017/18, ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang oder Master-Studiengang aufgenommen haben
  • Sie nach Abschluss eines Bachelorstudiums ein Masterstudium aufnehmen und es sich um das erste Masterstudium in Deutschland handelt. 
  • Sie das Studienfach und/oder den Studiengang ohne Abschluss wechseln
  • Sie bereits Studiengebühren für Internationale Studierende entrichten. Achtung: Sollten Sie jedoch als internationaler Bewerber bereits einen Bachelor-und Masterabschluss in Deutschland erlangt haben und nun einen weiteren Bachelor-oder Masterabschluss an der HFT anstreben, gilt diese Regelung nicht mehr.

Eine Befreiung von den Zweistudiengebühren ist möglich, wenn

  • Sie ein Urlaubs-oder Praxissemester einlegen. Der Antrag muss jeweils bis zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters gestellt werden
  • eine studienerschwerende Behinderung vorliegt. Der Antrag muss jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters gestellt werden.

Rückerstatten können wir Ihnen die Studiengebühr, wenn

  • Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren. Den Antrag hierzu finden Sie hier.

Weiter Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Studiengebühren für weiterbildende Masterstudiengänge

Master International Project Management & Smart City Solutions


Sowohl beim Master-Studiengang International Project Management als auch Smart City Solutions handelt es sich um einen weiterbildenden, gebührenpflichtigen Studiengang.

Die Höhe der in jedem Semester zu bezahlenden Studiengebühren finden Sie in der Gebührensatzung weiter unten. Zusätzlich zu den Studiengebühren ist in jedem Semester der jeweils aktuelle Semesterbeitrag zu bezahlen

Während eines Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Es sind dann lediglich die Semestergebühren zu bezahlen. Weitere Gebühren wie z.B. Internationale Studiengebühren oder Zweitstudiengebühren fallen nicht an.

Mögliche Ermäßigungen der Studiengebühren (z.B. wegen Erziehung eines Kindes) sind in der Gebührensatzung des Studiengangs aufgeführt.

Gebührensatzung International Project Management

Gebührensatzung Smart City Solutions

Gebührenermäßigung für Kindererziehung

Gebührenermäßigung für schwerbehinderte oder chronisch kranke Studierende

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Michaela Matheis

Hochschulgebührensatzung

Hochschulgebührensatzung der HFT Stuttgart