Unter Rückmeldung versteht man die Zahlung des Semesterbeitrags. Nur mit der Zahlung des Semesterbeitrags sichert man sich das Recht zum Weiterstudium. Studierende, die das Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, melden sich innerhalb der Rückmeldefrist durch Zahlung des Semesterbeitrages zurück.
Gezahlt werden muss immer Anfang Januar bzw. Juli. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Studierendenwerksbeitrag, dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Beitrag zur verfassten Studierendenschaft. Dieser Beitrag ist für jedes Semester, in dem Sie an der Hochschule immatrikuliert sind, zu bezahlen, also auch während eines Urlaubs-, Ausland- oder Praxissemesters.
Wer unter die Studiengebührenpflicht für Internationale Studierende oder Zweitstudiengebühren fällt, muss diesen Betrag im gleichen Zeitraum zusammen mit dem Semesterbeitrag bezahlen. Alle im weiteren Text beschriebenen Abläufe gelten für Sie ebenfalls.
WICHTIG: Studierende, die sich nicht durch Zahlung des Semesterbeitrages und der eventuell zu zahlenden Studiengebühren zurückmelden, werden exmatrikuliert.
Die Rückmeldung und Bezahlung erfolgt nicht mehr in LSF, sondern seit Wintersemester 2023/24 per Banküberweisung.
Die HFT Stuttgart führt sukzessive ein neues Campusmanagement-System ein. Das „Studierendenmanagement" (STU) ist nach der Einführung des Bewerbungsportals nun der zweite Schritt im Rahmen der Umstellung. Hier werden die kompletten studentischen Daten unserer Hochschule abgebildet, verwaltet, dargestellt und archiviert. Dadurch ergeben sich u.a. Neuerungen im Ablauf ab der Rückmeldung für das Wintersemester 2023/24.
Zum Einloggen in unser neues Campus-Portal (https://campus.hft-stuttgart.de) benötigen Sie Ihre E-Mail-Zugangskennung und das E-Mail-Passwort.
Für Fragen zum Login wenden Sie sich bitte an die Info und Support Theke des Informationszentrums.
Der Semesterbeitrag wird ab Wintersemester 2023/24 per Überweisung gezahlt. In unserem neuen Campus-Portal (Studierendenmanagement) unter Zahlungen finden Sie Ihre individuelle Gebührenhöhe und die Bankdaten zur Überweisung.
Bitte geben Sie unbedingt im Verwendungszeck unser Kassenzeichen sowie Ihre Matrikelnummer an, so dass eine schnelle und reibungslose Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen kann.
Als internationaler Studierender sind Sie gebührenpflichtig und zahlen zusätzlich zum Semesterbeitrag 1500 Euro Studiengebühren in jedem Semester. Wenn Sie nun aufgrund eines Ausnahmetatbestandes von der Zahlung ausgenommen sind und trotzdem die internationalen Studiengebühr angezeigt wird, dann fehlt uns ein aktueller, aktualisierter Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung (oder sonstige Bescheinigungen), die die Verlängerung Ihrer Ausnahme bestätigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kontaktperson und senden Ihren Aufenthaltstitel/ Bescheinigung per E-Mail zu.
Nein. Der zu zahlende Betrag muss nicht von Ihrem Konto aus erfolgen. Es kann auch eine andere Person die Überweisung für Sie tätigen. Wichtig hierbei: das Kassenzeichen, Ihre Matrikelnummer, sowie Name und Vorname unbedingt bei der Überweisung angeben.
Sobald Sie die die erforderlichen Gebühren überwiesen haben und diese bei uns eingegangen und verbucht sind, finden Sie auf dem neuen Campus- Portal unter „Bescheide/Bescheinigungen“ auch Ihre neue Immatrikulationsbescheinigung. Da wir Ihre Zahlungen über die zentrale Landesoberkasse (LOK) erhalten, müssen Sie für die Rückmeldung und Immabescheinigung mit mindestens 3 -5 Tagen ab Überweisung rechnen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, warum Sie noch nicht zurückgemeldet sind:
Sie können sich nicht rückmelden, da Hinderungsgründe vorliegen. Neben der Zahlung des Semesterbeitrages sind noch andere Nachweise zu erbringen, damit Sie sich für das kommende Semester rückmelden können. Geschieht das nicht im Rückmeldezeitraum, droht die Exmatrikulation.
Rückmeldesperren könnten sein:
Ja, Sie müssen sich auf jeden Fall rückmelden, um Ihren Studierenden-Status zu behalten. Nur durch eine Rückmeldung ist während des Auslandssemesters, Praxissemesters oder Urlaubssemesters Ihr Status als studierende Person gesichert.
Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Studium in diesem Semester erfolgreich abschließen. Falls Sie eine Prüfung doch nicht bestehen, dann nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zum Prüfungsamt auf (rueckmeldung(at)hft-stuttgart.de), da Sie aktuell für die Rückmeldung ins nächste Semester gesperrt sind.
Rückerstattung der Semestergebühren:
Rückerstattungen sind über das Campus-Portal zu beantragen. Sobald die Freigabe des Studierendenwerks erfolgt, kann der komplette Semesterbeitrag erstattet werden. Das geschieht einen Monat nach Semesterbeginn.
Rückerstattung Anteil Studierendenwerk:
Ab dem Wintersemester 2017/2018 werden von internationalen Studierenden in Baden-Württemberg für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge Studiengebühren erhoben. Diese Gebühr beträgt 1.500 € pro Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag und ist jedes Semester fällig. An der Hochschule für Technik betrifft dies alle Studiengänge außer den Studiengängen "International Project Management" und "Smart City Solutions". Für diese Weiterbildungsstudiengang fallen separate Studiengebühren an.
Im Praxis- und im Urlaubssemester können Sie sich von der Zahlung der Studiengebühr für ausländische Studierende befreien lassen und bezahlen nur den Semesterbeitrag. Bitte informieren Sie die für Internationale Studiengebühren zuständige Ansprechperson, wenn Sie einen Antrag für das Praxis- oder Urlaubssemester beim Studierendensekretariat stellen und diesen genehmigt bekommen.
Studierende, die vor Beginn des Wintersemesters 2017/18 in einem Studienkolleg in Baden-Württemberg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung eingeschrieben waren, bezahlen in dem Studiengang, in dem sie unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Feststellungsprüfung immatrikuliert sind, keine Studiengebühr für Internationale Studierende.
Grundsätzliche Informationen des Ministeriums zu den Internationalen Studiengebühren finden Sie hier
Nicht studiengebührenpflichtig sind Sie, wenn diesse Angaben auf Sie zutreffen:
Von der Studiengebührenpflicht ausgenommen sind Sie,
Die detaillierten Ausnahme-Gründe finden Sie hier.
Befreit von der Studiengebührenpflicht sind
Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des International Student Office als Ansprechpartner zur Verfügung
Auf Antrag können Sie von der Studiengebührenpflicht befreit werden
Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!
Ablauf bei der Bewerbung um einen Studienplatz:
Rückerstatten können wir Ihnen die Studiengebühr
Das Formular zur Rückerstattung finden Sie hier
Die baden-württembergischen Hochschulen erheben ab dem WS 2017/18 Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 € pro Semester, hinzu kommt der Semesterbeitrag.
Zweitstudiengebühren sind an der HFT-Stuttgart zu entrichten, wenn
Sie müssen an der HFT-Stuttgart keine Zweitstudierendengebühren entrichten, wenn
Eine Befreiung von den Zweistudiengebühren ist möglich, wenn
Rückerstatten können wir Ihnen die Studiengebühr, wenn
Weiter Informationen finden Sie hier.
Sowohl beim Master-Studiengang International Project Management als auch Smart City Solutions handelt es sich um einen weiterbildenden, gebührenpflichtigen Studiengang.
Die Höhe der in jedem Semester zu bezahlenden Studiengebühren finden Sie in der Gebührensatzung weiter unten. Zusätzlich zu den Studiengebühren ist in jedem Semester der jeweils aktuelle Semesterbeitrag zu bezahlen
Während eines Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Es sind dann lediglich die Semestergebühren zu bezahlen. Weitere Gebühren wie z.B. Internationale Studiengebühren oder Zweitstudiengebühren fallen nicht an.
Mögliche Ermäßigungen der Studiengebühren (z.B. wegen Erziehung eines Kindes) sind in der Gebührensatzung des Studiengangs aufgeführt.
Ab Studienstart Sommersemester 2023
Gebührensatzung vom 20.07.2022
Studienstart vor Sommersemester 2023
Gebührensatzung IPM vom 11.12.2019
Es muss nachgewiesen werden, dass ein Kind unter 14 Jahren gepflegt und erzogen wird. Das Kind sollte im Haushalt des antragstellenden Studierenden leben. Oder es sollte nachgewiesen werden, dass man sehr viel Zeit in die Pflege/Erziehung eines Kindes investiert. Die Gebührenermäßigung für Pflege und Erziehung eines Kindes wird unabhängig davon gewährt, ob es sich um ein eheliches, nicht-eheliches, für ehelich-erklärtes oder adoptiertes Kind handelt. Für die Gebührenermäßigung ist das Sorgerecht nicht maßgebend.
Der Antrag auf Gebührenermäßigung (Englischer Antrag) muss vor Vorlesungsbeginn direkt bei der Hochschule gestellt werden.
Nachweise: Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes und ggf. Erklärung über die Pflege und Erziehung eines Kindes
Die Festlegung einer erheblichen Behinderung erfolgt nach § 2 Abs. 1 SGB IX. Für eine Gebührenermäßigung muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent vorliegen oder bei chronisch Kranken muss von Seiten des Studierenden nachgewiesen werden, dass er mehr Zeit benötigt um das Studium zu bestehen, sei es aufgrund von Arztterminen oder auch dadurch, dass der Studierende durch seine Behinderung eine längere Studienzeit benötigt.
Der Antrag auf Gebührenermäßigung muss vor Vorlesungsbeginn direkt bei der Hochschule gestellt werden.
Nachweise: Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest über die Studienerschwernis