Als Hochschule für angewandte Wissenschaften bilden wir unsere Studierenden sehr praxisnah aus. Praxiserfahrungen sind auf unterschiedliche Weise in das Curriculum integriert. So können die Studierenden schon während des Studiums Berufserfahrung sammeln sowie ein wertvolles Netzwerk für den Berufseinstieg aufbauen.
Das Betreute Praktische Studienprojekt ist ein 6-monatiges Unternehmenspraktikum, welches überwiegend mit einigen Ausnahmen im 5. Semester absolviert wird. Es handelt sich hierbei nicht um das verpflichtende Vorpraktikum, welches i. d. R. vor Beginn des Studiums abzuleisten ist!
Alle Informationen, Vorlagen und Formulare zum Betreuten Praktischen Studienprojekt finden Sie im Moodle-Kurs Projekt-Prüfungsamt
Das Betreute Praktische Studienprojekt (BPS) an der Hochschule für Technik (HFT) umfasst gemäß § 4 (2) der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) Teil A sechs Monate in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis (Praxisstelle).
Im BPS sind in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis (Praxisstelle) praxisbezogene Studienleistungen entsprechend dem im jeweiligen Studiengang geregelten Umfang zu erbringen.
Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen des BPS ist u. a. das Ableisten der vom Studiengang festgesetzten Mindestpräsenztage.
Das akademische Semester an der HFT beläuft sich auf den Zeitraum 1. März bis 31. August (Sommersemester) bzw. 1. September bis Ende Februar (Wintersemester). In diesem Zeitraum soll der zeitliche Schwerpunkt des BPS liegen. Der Beginn bzw. das Ende des BPS kann auch auf die vorlesungsfreie Zeit unmittelbar vor bzw. nach dem ausgewiesenen Praxissemester ausgedehnt werden, sofern keine prüfungsrelevanten Termine in diesem Zeitraum liegen und die Gesamtdauer von sechs Monaten nicht überschritten wird.
In allen Bachelorstudiengängen der HFT ist ein sechsmonatiges BPS vorgeschrieben. Prüfungsrechtlich müssen nach Abzug eventueller Fehltage mindestens 96 Tage in der Praxisstelle erreicht werden.
Die Ausbildungsziele sind in den verschiedenen Studiengängen unterschiedlich geregelt. Die Studierenden erhalten ein Merkblatt mit den Informationen, die bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildungsstelle unterstützen. Die Ausbildungsziele sind in der Anlage zum Mustervertrag aufgeführt.
Ihre freien Praktikumsstellen können Sie sehr gerne im Karriereportal der Hochschule für Technik veröffentlichen.
Ebenfalls sind Aushänge von Flyern oder Stellenausschreibungen in den jeweiligen Studiengängen möglich. Bitte senden Sie hierfür Ihr Dokument als pdf an praktikantenamt(at)hft-stuttgart.de Wir leiten Ihren Aushang direkt an den entsprechenden Studiengang weiter.
Mindestlohngesetz
Aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348 ff.)) sind bezüglich des Praktikums und der Präsenztage Unsicherheiten entstanden.
Merkblatt zum Mindestlohngesetz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg e.V.
Informationen vom Ministerium für Arbeit und Soziales (Stand August 2022)
Fazit daraus: Innerhalb der sechs Monate BPS, welches als Pflichtpraktikum in der SPO der HFT Stuttgart vorgeschrieben ist, sind die Studierenden nicht mindestlohnpflichtig. Hierbei zählen nicht die Anzahl der Mindestpräsenztage zur Berechnung des Vertragszeitraumes, sondern die Monate, die das Praktikum höchstens haben darf. Über einen Zeitraum von sechs Monaten kann daher ohne Bedenken und Zahlung des Mindestlohnes ein Praktikumsvertrag geschlossen werden.
Sozialversicherung
Für Pflichtpraktika gemäß SPO besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe eines gegebenenfalls gezahlten Entgelts spielen dabei keine Rolle. Grund dafür ist, dass es sich hierbei in der Regel nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt, sondern lediglich um eine Verlagerung der Ausbildung von der Hochschule in den Betrieb.
In der Krankenversicherung sind Studierende versicherungspflichtig (gesetzlich, privat, persönlich oder im Rahmen der Familienversicherung). Hier spielen Gehalt und Alter eine Rolle, bitte nehmen Sie hierfür unbedingt Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf. Bei Pflichtpraktika gemäß SPO besteht Versicherungspflicht auch in der Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Ausbildung im BPS stehen. Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, die für die Ausbildungsstelle zuständig ist.
Die Hochschule für Technik bietet einen Mustervertrag für das BPS an. Die studiengangspezifische Anlage zum Mustervertrag muss der Studierende an Sie aushändigen.
Selbstverständlich können auch firmeneigene Verträge verwendet werden. Bitte achten Sie dabei unbedingt auf § 2 Abs. 1a des Nachweisgesetzes.
Der Praktikumsvertrag ist in dreifacher Ausfertigung auszustellen. Die HFT erhält von dem Studierenden mindestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums eine Ausfertigung des Vertrages.
Nach Beendigung des Praktikums müssen die Studierenden an der HFT einen Tätigkeitsnachweis einreichen. Dieser wird von dem Unternehmen unterschrieben, in dem das Praktikum absolviert wurde. Er beinhaltet die Anzahl der Krankheits- und Urlaubstage sowie die Anzahl der Arbeitstage nach Abzug eventueller Fehltage. Die Arbeitstage müssen als Zahl ausgewiesen werden. Ebenfalls sollen stichwortartig die Tätigkeitsfelder enthalten sein.
Die Studierenden haben das BPS erfolgreich bestanden, wenn der angefertigte Praktikumsbericht angenommen wurde, der Tätigkeitsnachweis die erforderlichen Mindestpräsenztage aufweist und eventuelle weitere Voraussetzungen entsprechend der studiengangspezifischen Richtlinien erfüllt wurden.
Projekt-Prüfungsämter der Fakultät Architektur und Gestaltung | |
Architektur | Prof. Jens Oberst |
Innenarchitektur | Prof. Karsten Weigel |
KlimaEngineering | Prof. Dipl.-Ing. Volkmar Bleicher |
Projekt-Prüfungsämter der Fakultät Bauingenieurwesen, Bauphysik und Wirtschaft | |
Bauingenieurwesen | Prof. Dr.-Ing. Kathy Meiss |
Bauphysik | Prof. Dr. Andreas Beck |
Betriebswirtschaft | Prof. Dr. Andrea Lochmahr |
Infrastrukturmanagement | Prof. Dr. Markus Schmidt |
Wirtschaftsingenieurwesen (Bau und Immobilien) | Prof. Dr. Falk Huppenbauer |
Wirtschaftspsychologie | Prof. Dr. Roland Franz Erben |
Projekt-Prüfungsämter der Fakultät Vermessung, Informatik und Mathematik | |
Informatik | Prof. Dr. Gero Lückemeyer |
Digitalisierung und Informationsmanagement | Prof. Dr.-Ing. Detlef Pape |
Mathematik | Prof. Dr. Ursula Voß |
Vermessung und Geoinformatik | Prof. Dr. Hardy Lehmkühler |
Wirtschaftsinformatik | Prof. Dr. Ralf Kramer |