Kann jemand aus einem wichtigen Grund nicht studieren, kann er ein Urlaubssemester beantragen. Eine Beurlaubung kann in der Regel für bis zu insgesamt zwei Semester gewährt werden. Mehr Urlaubssemester sind nur aufgrund Krankheit oder Elternzeit möglich. Das Urlaubsemester ist vor Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Nachweise zu belegen. Tritt der Grund erst später ein, muss der Antrag unverzüglich vorgelegt werden. Zum Antrag benötigen wir auch immer einen Nachweis. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen!
Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" (nach Login bei Moodle in linker Navigation auf "Startseite" > Studierende > Studienorganisation > Formulare für Studierende).
Über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Wichtige Gründe für ein Urlaubssemester sind zum Beispiel:
Finanzielle oder wirtschaftliche Gesichtspunkte sind keine wichtigen Gründe.
Bitte beachten Sie:
Während eines Urlaubssemesters wird der volle Semesterbeitrag fällig!
Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" unter "Formulare für Studierende".
Die Mitgliedschaft Studierender in der Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen erfolgen. "Von Amts wegen" bedeutet z.B., wenn das Abschlusszeugnis ausgehändigt wurde, der Prüfungsanspruch verloren, der Semesterbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt oder die Krankenkassenbeiträge nicht innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wurden.
Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.
Über die Exmatrikulation wird ein Bescheid erteilt bzw. eine Bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation muss bei Studierenden, die der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, durch die Hochschule der zuständigen Krankenversicherung gemeldet werden.
Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" (nach Login bei Moodle in linker Navigation auf "Startseite" > Studierende > Studienorganisation > Formulare für Studierende).