Bewerbung auf das 1. Fachsemester oder höheres Fachsemester?

  • wenn Sie noch nie oder bisher in keinem vergleichbaren, ähnlichen bzw. verwandten Studiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Deutschland studiert haben (ohne Abschluss!), dann bewerben Sie sich auf ein Studium ins erste Fachsemester. Sie können sich auf bis zu drei Studiengänge an der HFT parallel bewerben. Infos zum Bewerbungsablauf finden Sie unter Bewerbung.
     
  • wenn Sie an einer anderen Hochschulart in Deutschland, also an einer  Universität in Deutschland oder Dualen Hochschule einen ähnlichen oder vergleichbaren Studiengang studiert haben oder derzeit studieren (ohne Abschluss!), dann können Sie sich in das erste oder in ein höheres Fachsemester bewerben. Bei einer Bewerbung auf das höhere Fachsemester müssen die Voraussetzungen für das Grundstudium an der HFT Stuttgart nachgewiesen werden!
  • wenn Sie an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften einen ähnlichen, vergleichbaren oder verwandten Studiengang studiert haben oder derzeit studieren (ohne Abschluss!), ist eine Bewerbung in das erste Fachsemester nicht möglich. Sie können sich nur in ein höheres Fachsemester bewerben.
     
  • wenn Sie an einer anderen Hochschulart in Deutschland, also an einer  Universität in Deutschland oder Dualen Hochschule einen ähnlichen oder vergleichbaren Studiengang studiert haben oder derzeit studieren (ohne Abschluss!), dann können Sie sich in das erste oder in ein höheres Fachsemester bewerben. Bei einer Bewerbung auf das höhere Fachsemester müssen die Voraussetzungen für das Grundstudium an der HFT Stuttgart nachgewiesen werden!

Beispiele

  • Studium Bauingenieurwesen 3. Semester an der Hochschule XY: Bewerbung an HFT Stuttgart im Studiengang Bauingenieurwesen in das 4. Semester.
     
  • Studium Baumanagement an der Hochschule XY: Studieninhalte sind weitgehend deckungsgleich mit den Studieninhalten des Bauingenieurstudiums an der HFT Stuttgart (vgl. Modulbeschreibungen). Bewerbung ausschließlich auf ein höheres Semester (nicht ins 1. Fachsemester!).

 

Falls Sie sich diesbezüglich unsicher sind, beraten wir Sie gerne. Wenden Sie sich hierzu an unsere Studienberatung.

Luftbildaufnahme der HFT Stuttgart

Bewerbung höheres Fachsemester

Formulare

Leitfaden Anerkennung von Prüfungsleistungen

Sie haben bereits einige Zeit studiert und erfolgreich Prüfungsleistungen absolviert? Nun möchten Sie in einen anderen Studiengang wechseln? Wenn Ihre bisher erbrachten Studienleistungen mit den im neuen Studiengang geforderten Leistungen nach Inhalt und Umfang vergleichbar sind, können Sie sich diese anrechnen lassen oder sich ggf. direkt auf ein höheres Fachsemester bewerben. Über die Anrechnung und die Einstufung entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende des jeweiligen Studiengangs.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anerkannt werden können:

  • Module
  • Bachelorvorprüfungen

Was müssen Sie als Studierende bzw. Studierender tun?

Bitte stellen Sie beim Prüfungsausschuss / Studiendekanin bzw. Studiendekan des jeweiligen Studiengangs einen "Antrag auf Zulassung ins höhere Fachsemester". Diesem sind beizulegen:

Alle Formulare finden Sie auch im Moodle-Kurs "Formulare Studierende" (HFT-Account notwendig!).

Zeitliche Befristung:

Der Antrag mit den vollständigen Unterlagen (inklusive Stellungnahme der Lehrperson) muss i. d. R. spätestens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn bei der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zur Entscheidung vorliegen, damit die vom Prüfungsamt vorgegebenen Termine des Prüfungsamts eingehalten werden können. Wichtig: Bei Überschreitung dieser Frist ist eine Anerkennung für das laufende Semester nicht mehr möglich!

Detaillierte Vorgehensweise:

  1. Bitte füllen Sie das Excel-Sheet Anerkennung-Module.xlsx aus
  • Tragen Sie bitte Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen ein.
  • Tragen Sie bitte alle Module, welche anerkannt werden sollen, in die Spalte B und ergänzen die Anzahl der anzuerkennenden SWS und CPs (laut SPO der HFT Stuttgart). Die Excel-Tabelle enthält nur die Module, für die Sie die Anerkennung beantragen möchten.
  • Anschließend füllen Sie bitte die entsprechenden Zellen der Tabelle „Fremde Hochschule“ aus.
    • Falls für ein Modul der HFT Stuttgart mehrere Module der „fremden Hochschule“ zusammengefasst werden müssen, enthält die betreffende Tabellenzelle „Modul“ unter „Fremde Hochschule“ eine mit Aufzählungspunkten versehene Liste der „fremden“ Module. In den Tabellenzellen „SWS“, „CP“ und „Note“ der fremden Hochschule werden die jeweiligen Zahlen in gleicher Weise listenförmig – und nicht summarisch – eingetragen.
    • Falls ein Modul der „fremden Hochschule“ mehrere Module der HFT Stuttgart beinhaltet, tragen Sie bitte das „fremde Modul“ nur bei einem HFT- Modul ein. Bei den verbleibenden HFT-Modulen verweisen Sie in der jeweiligen Tabellenzelle auf das „fremde“ Modul (lfd. Nummer). Füllen Sie bitte das Antragsformular aus und legen dieses mit dem ausgefüllten Excel-Sheet und der Stellungnahme der Lehrperson im Studiengang vor.

2. Im Studiengang werden noch offene Fragen geklärt und Ihnen das Anerkennungsverfahren erläutert:

3. Für jedes anzuerkennende Modul, das jeweils einer Tabellenzeile mit einer lfd. Nr. entspricht, müssen Sie eine Stellungnahme der für das Modul zuständigen Lehrperson einholen. Hierzu teilt der Studiengang Ihnen die Namen der jeweiligen Lehrpersonen mit. Nach der Beratung/Information im Studiengang wird Ihnen der Eingang des Antrags im Studiengang bestätigt. Der Antrag wird im Studiengang intern der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan weitergeleitet. Anschließend gehen Sie bitte in die Sprechstunden der für die anzuerkennenden Module zuständigen Lehrenden und holen für jedes Modul eine Stellungnahme ein. Hierzu sind mitzubringen:

Hierzu verwenden Sie bitte je Lehrperson die zweite Seite des offiziellen Anerkennungsformulars der HFT Stuttgart (Datei Antrag-auf-Anerkennung.pdf).

  1. der Notenauszug der „fremden“ Hochschule
  2. die ausgedruckten Modulbeschreibungen für alle anzuerkennenden Prüfungs(vor-) und Studienleistungen der „fremden“ Hochschule. Diese müssen in deutscher Sprache (Amtssprache) vorliegen.
  3. Sobald Sie alle Stellungnahmen eingeholt haben, kommen Sie mit allen Unterlagen in die Sprechstunde der Studiendekanin bzw. des Studiendekans. Wenn die Informationen vollständig und richtig vorliegen, beurteilt die Studiendekanin bzw. der Studiendekan den sich ergebenden Gesamtzusammenhang und führt die Anerkennungen formal durch Bescheid durch.
  4. Anschließend informiert die Studiendekanin bzw. der Studiendekan das Prüfungsamt und lässt die Noten der Prüfungsleistungen bzw. Leistungsnachweise in das EDV-System einpflegen.

Weiterführende Informationen

Bewerbung und Zulassung

Jein. Wenn Sie das Fach bereits an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft studieren, müssen wir Sie zumindest in das zweite Fachsemester einstufen. Alle übrigen Bewerber können sich für das 1. Fachsemester bewerben.

  • Formblatt Bescheinigung zum bisherigen Studienverlauf unterschrieben und abgestempelt,
  • Anlage zum Antrag auf Zulassung zum Studium in ein höheres Fachsemester,
  • Aufstellung der anzuerkennenden Module mittels Excel-Sheet,
  • Beglaubigte Ausfertigung der Bachelorvorprüfung und/oder eine Aufstellung über Ihre bisher abgelegten bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen
  • sowie eine Bescheinigung über eventuell abgeleistete Praktika.
  • Sofern Sie sich für das dritte oder ein höheres Semester bewerben muss eine Teilnahmebescheinigung der studienfachlichen Beratung an der Hochschule für Technik Stuttgart spätestens bei der Immatrikulation vorliegen. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Bescheinigung bereits bei der Bewerbung mitzusenden. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig beim Studiengang einen Beratungstermin, da die Termine erfahrungsgemäß sehr schnell ausgebucht sind und legen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis bei, dass zumindest ein Termin vereinbart ist.

Nein, in diesem Fall benötigen wir

  • Anlage zum Antrag auf Zulassung zum Studium in ein höheres Semester,
  • Aufstellung der anzuerkennenden Module mittels Excel-Sheet,
  • Leistungsübersicht über das bisherige Studium an der HFT Stuttgart (Notenspiegel)
  • Sofern Sie sich für das dritte oder ein höheres Semester bewerben muss eine Teilnahmebescheinigung der studienfachlichen Beratung an der Hochschule für Technik Stuttgart spätestens bei der Immatrikulation vorliegen. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Bescheinigung bereits bei der Bewerbung mitzusenden. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig beim Studiengang einen Beratungstermin, da die Termine erfahrungsgemäß sehr schnell ausgebucht sind.

Ja. Sollten Sie allerdings in einem Fach im letzten Prüfungsversuch sein, kann die Entscheidung über eine mögliche Einschreibung erst nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses getroffen werden. Dafür müssen die Ergebnisse bis zum auf dem Zulassungsschreiben angegebenen Immatrikulationsdatum vorliegen, ansonsten wird Ihr Antrag abgelehnt.

Ja. Diese unterscheiden sich aber je nach Studiengang und Fachsemester. Es muss zunächst geprüft werden, ob nach der Rückmeldung unserer Studierenden Plätze im jeweiligen Fachsemester des Studiengangs frei sind. Wenn es mehr Bewerbungen als freie Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

Im Falle einer Zulassung werden Sie von uns bis zum Beginn der Vorlesungszeit benachrichtigt.

Sofern Sie nicht aufgenommen werden können, erhalten Sie von uns einen Ablehnungsbescheid.

Gründe hierfür können sein:

  • keine anrechenbaren Leistungen vorhanden
  • fehlende Voraussetzungen (bspw. Praktikum)
  • endgültig nicht bestandene Prüfung(en)
  • fehlende Unterlagen
  • fehlende Kapazitäten im Studiengang

Beratungsgespräch und Einstufung

Wenn Sie in das dritte oder ein höheres Fachsemester eines Studiengangs wechseln, müssen Sie zuvor an einer studienfachlichen Beratung im Studiengang teilgenommen haben. Bitte lassen Sie sich die Beratung schriftlich bestätigen. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Beratungstermin, da die Termine erfahrungsgemäß sehr gefragt sind. Einen Termin vereinbaren Sie bitte direkt im entsprechenden Studiengang. Die Kontaktdaten entnehmen Sie dem Internet bei dem jeweiligen Studiengang.

Es müssen erfolgreich bestandene Prüfungsleistungen im gleichen oder vergleichbaren Studiengang nachgewiesen werden. Je nach Anzahl, Umfang und Inhalt Ihrer bisherigen Leistungen erfolgt die Einstufung in ein höheres Semester. Die Einstufung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Generell gilt, dass eine Rückstufung in das erste Semester nicht erfolgen darf.

 

Sofern Sie an der studienfachlichen Beratung teilgenommen haben, wird i. d. R. die Einstufung im Laufe des Gesprächs vorgenommen. Ansonsten erfolgt die Einstufung nach Ablauf der Bewerbungsfrist im Laufe des Zulassungsverfahrens.

Was ist mit meinen bereits erbrachten Leistungen?

Die Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen. Zur Einstufung werden nur alle bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Leistungen berücksichtigt. Spätere Prüfungsergebnisse werden aber auch später noch angerechnet. Dies müssen Sie aber im gleichen Semester, in welchem die Einschreibung erfolgt, beantragen.

Die konkrete Anrechnung einzelner Leistungen erfolgt immer erst nach der Einschreibung. Dabei werden die bestandenen Prüfungen (und ggf. auch Fehlversuche) aus Ihrem früheren Studium übertragen. Bitte beachten Sie, dass eine endgültig nicht bestandene Prüfung in Ihrem früheren Studiengang ein Weiterstudium bei uns nicht erlaubt (Einschreibehindernis).

Wenn Sie in einem ähnlichen oder anderen Studiengang als dem jetzt angestrebten endgültig nicht bestanden haben, kann die Prüfungsordnung ihres Wunschstudiengangs weitere Einschreibehindernisse enthalten. Dies betrifft insbesondere die Regelungen, falls Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.

Wie die konkrete Anrechnung einzelner Leistungen im Einzelnen funktioniert, ist je nach Studiengang unterschiedlich und wird vom Prüfungsausschuss durchgeführt.

Die Anrechnungen erfolgen innerhalb des ersten Semesters an der Hochschule für Technik Stuttgart bzw. im neuen Studiengang. Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen.

Nein, es erfolgt keine Anerkennung im Voraus. Allerdings erfolgt im Zuge der studienfachlichen Beratung bereits eine Vorprüfung. Bitte bereiten Sie für dieses Gespräch bereits die geforderten Unterlagen vor. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen zur Einstufung weitergeleitet. Die konkrete Anrechnung erfolgt in der Regel immer erst nach der Einschreibung und wird von den einzelnen Studiengängen durchgeführt.

Da wir von Ihnen eine bereits ausgefüllte Aufstellung der anzuerkennenden Module mittels Excel-Sheet fordern, müssen Sie die Studieninhalte anhand der Modulbeschreibungen Ihres Wunschstudiengangs an der Hochschule für Technik Stuttgart und Ihres bisherigen Studiengangs vergleichen. Auskünfte zu den Modulinhalten an der der Hochschule für Technik Stuttgart finden Sie je nach Studiengang auf der Homepage oder erteilt Ihnen der entsprechende Studiengang.

Ob nicht erbrachte Prüfungsleistungen aus niedrigeren Semestern nachgeholt werden müssen, wird im Einzelfall vom Studiengang geprüft. Eventuell sind Module aus den niedrigeren Semestern des neuen Studiengangs nachzuholen.

Ja, sofern die Inhalte mit den Modulen hier vergleichbar sind. Die Vorgehensweise (Antrag, Prüfung etc.) entspricht der Anerkennung von Prüfungsleistungen an einer deutschen Hochschule.

Verlust des Prüfungsanspruchs

Ein Weiterstudium im gleichen Studiengang ist ausgeschlossen. Als gleicher Studiengang gilt: Gewünschter Studiengang Bachelor bzw. Master an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaft, der möglicherweise namensgleich, aber vor allem in Ausrichtung und Inhalt gleich ist. Für Studienabschnitte vor der Vorprüfung genügt eine entsprechende Vergleichbarkeit der Studiengänge in diesem ersten Studienabschnitt.

BaföG

Ja. Insbesondere dann, wenn Sie hier z. B. noch Leistungen nachholen müssen. Sofern Sie im 4. Fachsemester nicht den Leistungsstand dieses Semesters vorweisen können, kann sich dies negativ auf eine Förderung auswirken.