Bewerbung auf das 1. Fachsemester oder höheres Fachsemester?
Erstes Fachsemester
Höheres Fachsemester
Leitfaden Anerkennung von Prüfungsleistungen
Sie haben bereits einige Zeit studiert und erfolgreich Prüfungsleistungen absolviert? Nun möchten Sie in einen anderen Studiengang wechseln? Wenn Ihre bisher erbrachten Studienleistungen mit den im neuen Studiengang geforderten Leistungen nach Inhalt und Umfang vergleichbar sind, können Sie sich diese anrechnen lassen oder sich ggf. direkt auf ein höheres Fachsemester bewerben. Über die Anrechnung und die Einstufung entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende des jeweiligen Studiengangs.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Wie und bis wann kann ich mir meine Prüfungs- und Studienleistungen anrechnen lassen?
Weiterführende Informationen
Bewerbung und Zulassung
Kann ich mich, obwohl ich bereits das angestrebte Studienfach studiere, an der Hochschule für Technik Stuttgart erneut für das erste Fachsemester bewerben?
Welche Unterlagen werden während der Bewerbung verlangt?
Ich bin/war Studierende/r an der Hochschule für Technik Stuttgart. Muss ich trotzdem alle o. a. Unterlagen einreichen?
Kann man sich trotz laufendem Studium und angemeldeten Prüfungen bewerben?
Gibt es Zulassungsbeschränkungen für höhere Semester?
Wann werden die Zulassungsbescheide versandt?
In welchen Fällen erhalte ich einen Ablehnungsbescheid?
Beratungsgespräch und Einstufung
Wann muss ich ein Beratungsgespräch mit dem Studiengang geführt haben?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich in ein höheres Fachsemester zu bewerben oder in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden?
Wann erfolgt die Einstufung?
Was ist mit meinen bereits erbrachten Leistungen?
Können Prüfungsleistungen, die nach dem Bewerbungsschluss abgelegt werden, nachgereicht werden?
Wie und wann erfolgt die Anerkennung der erbrachten Leistungen?
Kann ich meine Prüfungsleistungen aus einem vorhergehenden Studium vorab anerkennen lassen?
Wie erkundige ich mich, welche Leistungen eventuell anerkannt werden?
Muss ich eventuell noch nicht erbrachte Prüfungsleistungen aus niedrigeren Semestern zusätzlich zu meinem Studium nachholen?
Werden im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen anerkannt?
Verlust des Prüfungsanspruchs
Ist ein Weiterstudium mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfung möglich?
BaföG