Wenn das Grundstudium vier (bzw. 5 Semester bei Sem 1+) überschreitet, erlöschen der Prüfungsanspruch und die Zulassung für den Studiengang.
So ist der Ablauf:
Wenn kein Antrag gestellt wird, exmatrikuliert die Hochschule die Studierenden zum Ende des Semesters von Amts wegen
Jeder Studiengang hat eine eigene Studien- und Prüfungsordnung (SPO). Die SPOs aller Studiengänge finden Sie unter dem Menüpunkt Studien- und Prüfungsordnung.
Es kann mit dem Hauptstudium begonnen werden, wenn die Leistung von max. 10CP des Grundstudiums nicht erbracht wurden.
Je nach Studiengang kann es besondere Voraussetzungen für Prüfungsleistungen geben, die unbedingt bestanden sein müssen, um ins Hauptstudium zu gelangen.
Jeder Studiengang hat eine eigene Studien- und Prüfungsordnung (SPO). Die SPOs aller Studiengänge finden Sie unter dem Menüpunkt Studien- und Prüfungsordnung.
Das Bachelor-Studium ist beendet, wenn alle Module des Hauptstudiums in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden sind, die Teilnahme des Betreuten Praktischen Studienprojektes nachgewiesen und die Bachelor-Arbeit erfolgreich bestanden wurde.
Für das Master-Studium gilt ebenso, dass alle Module in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden sein müssen und die Master-Thesis erfolgereich erbracht wurde.
Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Modulnoten und der Note der Bachelor-Arbeit bzw. Master-Thesis ermittelt. Die Details sind in der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung, in Teil B, geregelt.
Welche Unterlagen gehören zum Zeugnis?
Abholung der Zeugnisunterlagen
Ihre Zeugnisunterlagen stehen für Sie ab dem letzten Freitag
beim Prüfungsamt in Bau 1/ Raum 122.1 zu den regulären Öffnungszeiten des Prüfungsamts von 9:00 -12:00 Uhr zur Abholung bereit.
Sie sehen den Termin auch immer im Veranstaltungskalender der Hochschule.
Was muss unbedingt beachtet werden?
Die Zeugnisunterlagen dürfen nur ausgegeben werden, wenn die Studierenden an der HFT Stuttgart entlastet wurden. Das heißt:
Bevollmächtigung Dritter zur Abholung der Zeugnisunterlagen:
Falls Sie Ihr Zeugnis nicht persönlich abholen, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht sowie den Ausweis von der abholenden Person als Nachweis.
Sie können hierfür folgendes Formular "Vollmacht zur Abholung von Unterlagen durch Dritte in der Studentischen Abteilung" verwenden.
Zusendung der Zeugnisunterlagen
Wenn Sie Ihr Zeugnis zugesandt haben möchten, gehen Sie wie folgt vor: