Grundstudium

  • Das Grundstudium ist abgeschlossen, wenn alle Modulprüfungen des Grundstudiums bestanden sind und somit die Bachelor-Vorprüfung abgeschlossen ist. (siehe SPO)
  • Das Grundstudium umfasst in der Regel die ersten beiden Semester. Es muss nach spätestens vier Semestern mit der Bachelor-Vorprüfung abschließen.
  • Wenn die bzw. der Studierende in das Bachelor-Förderprogramm Sem 1+ aufgenommen wurde, schließt das Grundstudium nach dem dritten Semester ab und die Bachelor-Vorprüfung muss spätestens nach 5 Semestern mit der Bachelor-Vorprüfung abschließen.

Wenn das Grundstudium vier (bzw. 5 Semester bei Sem 1+) überschreitet, erlöschen der Prüfungsanspruch und die Zulassung für den Studiengang.

So ist der Ablauf:

  • Die bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende des Studienganges stellt fest, dass eine Exmatrikulation wegen Fristüberschreitung bevorsteht.
  • Die Studierenden werden mit einem Schreiben darüber informiert.
  • Das Anschreiben enthält alle Informationen zur Antragsstellung für eine Verlängerung des Grundstudiums.
  • Die Studierenden stellen einen formlosen Antrag mit einem Konzept zum künftigen Studienverlauf. Dieses soll die zeitliche Abfolge der Ablegung der offenen Prüfungen aufzeigen sowie konkrete Schritte zur Schließung der Kenntnislücken und die persönliche Motivation für das weitere Studium enthalten.
  • Der Antrag muss zu dem im Schreiben genannten Termin (ca. 3 Wochen nach Notenabgabe) beim Prüfungsamt eingereicht werden.
  • Die Entscheidungen werden im Wintersemester ca. 5 Wochen nach Beendigung der Prüfungszeit getroffen, im Sommersemester ca. 8 Wochen danach.
  • Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges auf Grundlage der Antragsunterlagen und den bisherigen Studienleistungen.
  • In Einzelfällen erhält die bzw. der Studierende zusätzlich die Möglichkeit, ihren bzw. seinen Antrag in einem persönlichen Gespräch darzulegen. In diesem Fall verschickt der Prüfungsausschuss eine Einladung zum.
  • Das Ergebnis der Entscheidung wird der bzw. dem Studierenden schriftlich mitgeteilt.

Wenn kein Antrag gestellt wird, exmatrikuliert die Hochschule die Studierenden zum Ende des Semesters von Amts wegen

Jeder Studiengang hat eine eigene Studien- und Prüfungsordnung (SPO). Die SPOs aller Studiengänge finden Sie unter dem Menüpunkt Studien- und Prüfungsordnung.

  • Studiendekanin bzw. Studiendekan
  • Prüfungsamt

Hauptstudium

Es kann mit dem Hauptstudium begonnen werden, wenn die Leistung von max. 10CP des Grundstudiums nicht erbracht wurden.

Je nach Studiengang kann es besondere Voraussetzungen für Prüfungsleistungen geben, die unbedingt bestanden sein müssen, um ins Hauptstudium zu gelangen.

Jeder Studiengang hat eine eigene Studien- und Prüfungsordnung (SPO). Die SPOs aller Studiengänge finden Sie unter dem Menüpunkt Studien- und Prüfungsordnung.

  • Studiendekan/in
  • Prüfungsamt

Studienabschluss & Zeugnis

Das Bachelor-Studium ist beendet, wenn alle Module des Hauptstudiums in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden sind, die Teilnahme des Betreuten Praktischen Studienprojektes nachgewiesen und die Bachelor-Arbeit erfolgreich bestanden wurde.

Für das Master-Studium gilt ebenso, dass alle Module in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden sein müssen und die Master-Thesis erfolgereich erbracht wurde.

Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Modulnoten und der Note der Bachelor-Arbeit bzw. Master-Thesis ermittelt. Die Details sind in der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung, in Teil B, geregelt.

Welche Unterlagen gehören zum Zeugnis?

  • Zeugnis mit allen Modulnoten, der Gesamtnote und dem Titel der Bachelor-Arbeit
  • Urkunde
  • Diploma Supplement
  • Notenspiegel
  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Rentenbescheinigung

Abholung der Zeugnisunterlagen

Ihre Zeugnisunterlagen stehen für Sie ab dem letzten Freitag

  • des Monats September (Beendigung Studium im Sommersemester) oder
  • des Monats März (Beendigung Studium im Wintersemester) eines Jahres


beim Prüfungsamt in Bau 1/ Raum 122.1 zu den regulären Öffnungszeiten des Prüfungsamts von 9:00 -12:00 Uhr zur Abholung bereit.

Sie sehen den Termin auch immer im Veranstaltungskalender der Hochschule.

Was muss unbedingt beachtet werden?

Die Zeugnisunterlagen dürfen nur ausgegeben werden, wenn die Studierenden an der HFT Stuttgart entlastet wurden. Das heißt:

  • In der Bibliothek müssen alle entliehenen Bücher zurückgebracht sein.
  • Alle Schlüssel, die im Laufe des Studiums ausgegeben wurden, müssen bei den Hausmeistern bzw. bei den verantwortlichen Personen in den Studiengängen zurückgegeben worden sein.
  • Keine offenen sonstigen Gebühren bei Plott-Service etc.


Bevollmächtigung Dritter zur Abholung der Zeugnisunterlagen:

Falls Sie Ihr Zeugnis nicht persönlich abholen, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht sowie den Ausweis von der abholenden Person als Nachweis.

Sie können hierfür folgendes Formular "Vollmacht zur Abholung von Unterlagen durch Dritte in der Studentischen Abteilung" verwenden.

Zusendung der Zeugnisunterlagen

Wenn Sie Ihr Zeugnis zugesandt haben möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Überweisung von 14 € an folgende Bankverbindung:

    Baden-Wuerttembergische Bank
    Kontoinhaber: Landesoberkasse Baden-Wuerttemberg
    IBAN: DE02600501017495530102
    Verwendungszweck 1386960004003 & Ihr Name, Vorname
     
  2. Den Überweisungsbeleg senden Sie mit einer kurzen Mail an pruefungsamt1(at)hft-stuttgart.de
  3. Sie aktualisieren ggfs. noch Ihre Adresse in https://campus.hft-stuttgart.de

 

 

Kontaktinformationen