Vergabe der Studienplätze und Auswahlverfahren

 

Für Studiengänge mit festgesetzten Zulassungszahlen erfolgt die Vergabe der Studienplätze durch ein Zulassungsverfahren auf Basis festgelegter Quoten gemäß der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO). Diese Quoten werden vorab abgezogen. Die übrigen Studienplätze werden dann in den Bachelor-Studiengängen zu 90 % nach einem hochschuleigenem Auswahlverfahren und 10% nach Wartezeit vergeben. Neben der Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung können für die Auswahl noch weitere Kriterien wie z.B. eine Berufsausbildung, eine praktische Tätigkeit oder Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die Eignung für die Studiengänge besonderen Aufschluss geben können, einbezogen werden.

Studiengangspezifische Zulassungs- bzw. Auswahlregelungen finden Sie in den Auswahl- bzw. Zulassungsatzungen.

Die zur Verfügung stehenden Studienplätze des ersten Semesters werden wie folgt vergeben:

Nr.

1

Vorwegauswahl Ableistung eines Dienstes

Von den Zulassungszahlen erhalten diejenigen Bewerberinnen und Bewerber vorweg einen Studienplatz, die zu oder nach Beginn eines Dienstes für einen Studiengang zugelassen worden sind.

Dies heißt konkret, dass diese sich beworben und eine Zulassung erhalten haben und aufgrund der Ableistung eines Dienstes den Studienplatz nicht annehmen konnten.

Nr.

2

Abzug der Quoten

von den danach verbleibenden Studienplätzen werden dann abgezogen:

  • bis zu 8 % an staatenlose oder ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber (gilt nicht für EU-/EWR-Bürger:innen, die im Vergabeverfahren Deutschen gleichgestellt sind); bei manchen Studiengängen bis zu 10 %.
  • bis zu 2 % an Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber, also an Bewerberinnen und Bewerber, die zuvor bereits ein Studium abgeschlossen haben. Die Rangfolge wird durch die Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt.
  • bis zu 5 % der Plätze im Rahmen der Härtequote auf Antrag der Bewerberinnen und Bewerber, für die die Nichtzulassung zum Studium eine außergewöhnliche, insbesondere soziale Härte bedeuten würde. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch den Grund bzw. Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Nr.

3

Auswahlverfahren und Wartezeit

Alle dann noch verfügbaren Studienplätze werden zu

  • 90 % nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahrens (die studiengangspezifischen Kriterien finden Sie in den Auswahlsatzungen der jeweiligen Studiengänge) vergeben
  • 10 % nach der Wartezeit vergeben, d.h. der Anzahl der vollen Halbjahre (Semester) seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, während deren man nicht studiert hat. Die höchst anrechenbare Wartezeit beträgt 7 Halbjahre.

Der Numerus Clausus (NC) - Zulassungsgrenze

Unsere Bachelor-Studiengänge bis auf den Bachelor Mathematik sind örtlich zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass es mehr Studienbewerber und Studienbewerberinnen als Plätze gibt und wir somit pro Semester nur eine bestimmte Anzahl an Studierende aufnehmen können.

Auf Grundlage unseres Hochschul-Auswahlverfahrens und der Wartezeit werden Ranglisten gebildet, anhand derer die zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben werden. Die Note, die der oder die letzte dann hatte, wird als NC-Wert veröffentlicht. Dieser Wert ist jedoch eher als Richtwert anzusehen. Der NC-Wert hängt von den am Verfahren beteiligten Bewerbenden und deren Qualifikation ab. Daher können wir auch nicht voraussagen, ob eine Bewerbung Erfolg haben wird.

Gute Chancen auf einen Studienplatz haben Sie derzeit in folgenden Studiengängen:

  • Angewandte Mathematik
  • Bauphysik
  • Digitalisierung und Informationsmanagement (vorher Informationslogistik)
  • Infrastrukturmanagement
  • KlimaEngineering
  • Vermessung und Geoinformatik

In den vorherigen Semestern konnten wir in diesen Studiengängen allen Studienbewerbern und -Bewerberinnen einen Studienplatz anbieten.

NC-Werte Bachelor-Studiengänge der vergangenen Semester

 

Bachelor-Studiengang

 

WiSe 2024/25
NC1
SoSe 2024
NC1
WiSe  2023/24
NC1
SoSe 2023
NC1
WiSe 2022/23
NC1
SoSe 2022
NC
WiSe 2021/22
NC
Architektur2,6/ 72,8/ 72,6/ 72,7/ 72,7/ 72,6 2,4
Bauingenieurwesen3,0/ 23,8/ 02,9/ 2alle Bewerbenden2,9/ 23,3 3,1
Betriebswirtschaft2,5/ 62,7/ 52,5/ 7alle Bewerbenden2,8/ 73,02,3
Informatik 2,8/ 43,1/ 22,4/ 73,0/ 42,6/ 62,82,4
Innenarchitektur10,5 Punkte*/ 2-9 Punkte*/ 0-10 Punkte*/ 6-8,8 Punkte*
Wirtschaftsinformatik2,8/ 43,1/ 72,4/ 7alle
Bewerbenden
2,8/ 43,3 3,0
Wirtschaftsingenieurwesen Bau und Immobilien2,9/ 33,8/ 13,0/ 2alle
Bewerbenden
2,6/ 4alle
Bewerbenden
2,8
Wirtschaftspsychologie1,6/ 71,7/ 71,5/ 72,1/ 71,9/ 71,8 1,5

* Höchstpunktzahl Eignungsfeststellungsverfahren 15 Punkte

NC1: Der Wert ab WS 2021/22 nach dem NC zeigt die Wartesemester an, bis zu welchen wir zugelassen haben.

Allgemeine Zulassungs- und Auswahlsatzung (Bachelor und Master)

Satzung über allgemeine Regelungen zum Hochschulzulassungs- und Auswahlverfahren

Auswahlsatzungen für die Bachelor-Studiengänge

Architektur und Gestaltung

Bauingenieurwesen, Bauphysik und Wirtschaft

Vermessung, Informatik und Mathematik

Augmented Reality/Virtual Reality-Engineering

Informatik

Digitalisierung und Informationsmanagement (vorher Informationslogistik)

Vemessung und Geoinformatik

Wirtschaftsinformatik