Die Hochschule für Technik Stuttgart ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) in den zugelassenen elektronischen Rechnungsformaten XRechnung (alternativ auch: EN 16931 oder ZUGFeRD 2.0) ab dem 18.04.2020 anzunehmen.
Für Auftragnehmer ist die Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen derzeit noch freiwillig.
Verpflichtung des Rechnungsstellers zur Erstellung und Übermittlung der E-Rechnung:
Ab dem 01.01.2022 bei einem Rechnungsbetrag über 1.000 € (ohne USt.)
und ab dem 01.01.2026 für alle Rechnungen.
Auftragnehmer, die eine elektronische Rechnung an die Hochschule für Technik Stuttgart stellen, senden diese bitte per E-Mail mit der Rechnungsdatei in einem der zugelassenen Rechnungsformate an: xrechnung(at)hft-stuttgart.de.
Ergänzend zur Rechnung können die rechnungsbegründenden Unterlagen in folgenden Formaten beigelegt werden:
- PDF-Dokumente
- Bilder (PNG, JPG)
- Textdateien (CSV)
- Excel-Tabellendokumente (XLSX)
- OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)
Hinweis: Die Hochschule beteiligt sich nicht am zentralen Rechnungseingangs-Portal des Landes Baden-Württemberg (ZRE), weshalb keine Leitweg-ID benötigt wird. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen ausschließlich an die oben genannte E-Mail-Adresse.
Bis zur Verpflichtung der E-Rechnung können reine PDF-Rechnungen alternativ an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: pdfrechnung(at)hft-stuttgart.de
Häufig gestellte Fragen:
Gibt es eine Pflicht, elektronische Rechnungen entgegen zu nehmen?
Was ist unter einer E-Rechnung zu verstehen?
Werden Rechnungssteller verpflichtet, E-Rechnungen einzureichen?
Können Rechnungen im PDF-Format übermittelt werden?
Welche elektronischen Rechnungsformate werden akzeptiert?
Wie können Rechnungssteller eine E-Rechnung erzeugen?
Wird eine Leitweg-ID benötigt (Zentraler Rechnungseingang BW)?
Wie müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an: digitalisierung(at)hft-stuttgart.de.