Die Hochschule für Technik Stuttgart ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) in den zugelassenen elektronischen Rechnungsformaten XRechnung (alternativ auch: EN 16931 oder ZUGFeRD 2.0) ab dem 18.04.2020 anzunehmen.

Für Auftragnehmer ist die Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen derzeit noch freiwillig.

Verpflichtung des Rechnungsstellers zur Erstellung und Übermittlung der E-Rechnung:

Ab dem 01.01.2022 bei einem Rechnungsbetrag über 1.000 € (ohne USt.)

und ab dem 01.01.2026 für alle Rechnungen.

Auftragnehmer, die eine elektronische Rechnung an die Hochschule für Technik Stuttgart stellen, senden diese bitte per E-Mail mit der Rechnungsdatei in einem der zugelassenen Rechnungsformate an: xrechnung(at)hft-stuttgart.de.

Ergänzend zur Rechnung können die rechnungsbegründenden Unterlagen in folgenden Formaten beigelegt werden:       

  • PDF-Dokumente
  • Bilder (PNG, JPG)
  • Textdateien (CSV)
  • Excel-Tabellendokumente (XLSX)
  • OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)

Hinweis: Die Hochschule beteiligt sich nicht am zentralen Rechnungseingangs-Portal des Landes Baden-Württemberg (ZRE), weshalb keine Leitweg-ID benötigt wird. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen ausschließlich an die oben genannte E-Mail-Adresse.

Bis zur Verpflichtung der E-Rechnung können reine PDF-Rechnungen alternativ an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: pdfrechnung(at)hft-stuttgart.de

Häufig gestellte Fragen:

Gibt es eine Pflicht, elektronische Rechnungen entgegen zu nehmen?

Was ist unter einer E-Rechnung zu verstehen?

Werden Rechnungssteller verpflichtet, E-Rechnungen einzureichen?

Können Rechnungen im PDF-Format übermittelt werden?

Welche elektronischen Rechnungsformate werden akzeptiert?

Wie können Rechnungssteller eine E-Rechnung erzeugen?

Wird eine Leitweg-ID benötigt (Zentraler Rechnungseingang BW)?

Wie müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an: digitalisierung(at)hft-stuttgart.de.