Der Promotionsverband Baden-Württemberg mit Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart übt als Dachverband das eigenständige Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes aus. Insgesamt 24 HAWen, darunter 21 staatliche Hochschulen und drei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft, haben sich darin zusammengeschlossen, nachdem ihnen 2022 das Promotionsrecht vom Wissenschaftsministerium verliehen wurde. Der Promotionsverband kann insgesamt sieben Doktorgrade verleihen:​​​

 

Doctor philosophiae – Dr. phil

Doctor oeconomiae – Dr. oec.

Doctor rerum politicarum – Dr. rer. pol.

Doctor rerum socialium - Dr. rer. soc.

Doctor rerum naturalium – Dr. rer. nat.

Doctor iuris – Dr. iur.

 

Forschungseinheiten

Der Promotionsverband Baden-Württemberg ist in fünf Forschungseinheiten unterteilt, die unterschiedliche thematische Schwerpunkte abbilden:

FE I: Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften, FE II: Lebenswissenschaften, Biotechnologie, Medizintechnik , FE III: Informatik und Elektrotechnik, FE IV: Ingenieurwissenschaften sowie FE V: Rechtswissenschaften. 

An der HFT Stuttgart kann aktuell in den folgenden drei Forschungseinheiten promoviert werden:

Forschungseinheit I: Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften

Unter der Forschungseinheit I sind alle Forschungsschwerpunkte enthalten, die eine sozial-, verhaltens- oder wirtschaftswissenschaftliche Ausrichtung haben. Die Promovierenden können ihre Dissertation als kumulatives Werk oder als Monografie verfassen. 

FE I

Forschungseinheit III: Informatik und Elektrotechnik – Ingenieurwissenschaften 2

Unter der Forschungseinheit III sind alle Forschungsschwerpunkte enthalten, die auf die Fachdisziplinen Informatik, Elektrotechnik, Mathematik oder fachlich ähnlich gelagerte Fachdisziplinen ausgerichtet sind. Die Promovierenden können ihre Dissertation als kumulatives Werk oder als Monografie verfassen. Zur kumulativen Promotion hat die Forschungseinheit III eine gesonderte Leitlinie "kumulative Dissertation" in Ergänzung zu den Promotionsordnungen erstellt.

Weitere Informationen zur den gesonderten Regularien sind in der Promotionsordnung der Forschungseinheit III sowie der Rahmenpromotionsordnung zu finden.

 

FE III

Forschungseinheit IV: Ingenieurwissenschaften

Unter der Forschungseinheit IV sind alle Forschungsschwerpunkte enthalten, die eine ingenieurwissenschaftliche Ausrichtung haben. Die Promovierenden können ihre Dissertation als kumulatives Werk oder als Monografie verfassen.

Weitere Informationen zur den gesonderten Regularien sind in der Promotionsordnung der Forschungseinheit IV sowie der Rahmenpromotionsordnung zu finden.

FE IV

Promotionsordnungen

Jede Forschungseinheit hat eine eigene Promotionsordnung. Zudem ist für alle Forschungseinheiten eine Rahmenpromotionsordnung gültig.

Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband Baden-Württemberg

Promotionsordnung Forschungseinheit I

Promotionsordnung Forschungseinheit III

Anforderung an Kumulative Promotion Forschungseinheit III

Promotionsordnung Forschungseinheit IV