Die Landesregierung und die Rektorinnen und Rektoren der baden-württembergischen Hochschulen haben am 31. März 2020 die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung unterzeichnet.
Ich freue mich sehr, dass die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung, die die HAW lange und intensiv verhandelt haben, nun unterschrieben und verabschiedet ist. Sie gibt uns Planungssicherheit bis Ende 2025 und ich bin zuversichtlich, dass das Land auch nach den augenblicklichen Verwerfungen daran festhält, dass gut finanzierte Hochschulen eine Investition in die Zukunft sind. Genau das braucht Baden-Württemberg, dessen Wirtschaft ohnehin vor großen Herausforderungen steht. Wer wenn nicht die Hochschulen, insbesondere die HAW, können mit Ausbildung und Forschung dazu beitragen, dass dieser Wandel gelingt.
Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg:
Die Landesregierung und die Rektoren der baden-württembergischen Hochschulen haben am 31. März 2020 die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Die Hochschulen in Baden-Württemberg erhalten in den Jahren 2021 bis 2025 rd. 1,8 Milliarden Euro zusätzlich. Das Land erhöht die Grundfinanzierung der Hochschulen bis 2025 um 3,5 Prozent pro Jahr. Das ermöglicht den Hochschulen bessere Betreuungsrelationen für Studierende und Spielräume, die Chancen der Digitalisierung, des Wissens- und Technologietransfers oder neuer Forschungsprofile zu nutzen.
„Mit der Hochschulfinanzierungsvereinbarung sichern und stärken wir das finanzielle Fundament unserer Hochschulen und damit für rund eine halbe Million Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte und das wissenschaftsunterstützende Personal in der Verwaltung, den Bibliotheken und der Technik, die durch ihre Kreativität, ihren Einsatz und ihre Leistungsbereitschaft dafür sorgen, die Innovationskraft unseres Landes zu erhalten,“ sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer
Ausbau abschließen, Grundfinanzierung stärken
Gemessen an den Studierendenzahlen ist das Hochschulsystem in Baden-Württemberg in den letzten 15 Jahren um fast 40 Prozent gewachsen. Dieses hohe Niveau wird mittelfristig erhalten bleiben. Deshalb werden rund 285 Millionen Euro für den Ausbau der Studienkapazitäten in die Grundfinanzierung übergeführt. Mit der Überführung der Ausbaumittel in die Grundfinanzierung erhalten die Hochschulen erneut die Möglichkeit, unbefristete Stellen zu schaffen und damit bessere Beschäftigungsbedingungen anzubieten.
Klimaschutz und Chancengleichheit
Die Vereinbarung beinhaltet eine Reihe von Verabredungen zwischen Hochschulen und Land. Besondere Bedeutung hat dabei der Klimaschutz, da hier die Hochschulen gleichermaßen mit ihrer Forschungskompetenz Lösungen erarbeiten wie sie auch eine Vorbildfunktion für andere gesellschaftlichen Bereiche haben. Jede Hochschule hat sich verpflichtet, realisier- und messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur CO₂-Reduktion, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr zu entwickeln. Künftig werden die Hochschulen auch in die Erhebung der Klimaabgabe auf Flugreisen einbezogen.
Des Weiteren verpflichten sich die Hochschulen, an der Untersuchung eines möglichen Gender Pay Gaps zwischen Professorinnen und Professoren mitzuwirken und entsprechend aufbereitete Daten bereitzustellen. Auch auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wollen die Hochschulen künftig ein besonderes Augenmerk legen.
Trendwende in der Hochschulfinanzierung
Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung Baden-Württemberg 2021–2025 regelt die Finanzierung der 45 staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg sowie der fünf Medizinischen Fakultäten. Baden-Württemberg hat so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem. Die Studierendenzahlen sind in den letzten anderthalb Jahrzehnten weitaus stärker gewachsen als die zusätzlich bereitgestellten Mittel, so dass die Mittel, die pro Studierender und Studierendem zur Verfügungstanden, relevant gesunken sind. Mit dem Vorgängervertrag und einem verlässlichen Aufwuchs der Grundfinanzierung konnte die Trendwende eingeleitet werden, der Abwärtstrend bei der Pro-Kopf-Finanzierung gestoppt und mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit geschaffen werden. Diese Entwicklung soll mit der neuen Vereinbarung fortgeführt werden.