Was macht der Promotionsverband?

Der Promotionsverband Baden-Württemberg mit Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart übt als Dachverband das eigenständige Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes aus. Insgesamt 24 HAWen, darunter 21 staatliche Hochschulen und drei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft, haben sich darin zusammengeschlossen, nachdem ihnen 2022 das Promotionsrecht vom Wissenschaftsministerium verliehen wurde. Der Promotionsverband kann insgesamt sieben Doktorgrade verleihen:​​​

  • Doctor philosophiae - Dr. phil.
  • Doctor oeconomiae - Dr. oec.
  • Doctor rerum politicarum - Dr. rer. pol.
  • Doctor rerum socialium - Dr. rer. soc.
  • Doctor rerum naturalium - Dr. rer. nat.
  • Doctor iuris - Dr. iur.

Forschungseinheiten

Der Promotionsverband Baden-Württemberg ist in fünf Forschungseinheiten unterteilt, die unterschiedliche thematische Schwerpunkte abbilden: FE I: Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften, FE II: Lebenswissenschaften, Biotechnologie, Medizintechnik , FE III: Informatik und Elektrotechnik, FE IV: Ingenieurwissenschaften sowie FE V: Rechtswissenschaften. 

 

An der HFT Stuttgart kann aktuell in den folgenden drei Forschungseinheiten promoviert werden:

FE I

Forschungseinheit I: Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften

FE III

Forschungseinheit III: Informatik und Elektrotechnik - Ingenieurwissenschaften 2

FE IV

Forschungseinheit IV: Ingenieurwissenschaften

Promotionsordnungen

Jede Forschungseinheit hat eine eigene Promotionsordnung. Zudem ist für alle Forschungseinheiten eine Rahmenpromotionsordnung gültig.

Änderungen und Aktualisierungen 

Finden Sie auf den Seiten des Promotionsverbandes Baden-Württemberg