Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten

Kontaktinformationen für Studieninteressierte und Studierende
+49 711 8926 2399
Eingang Bau 2 über Schellingstraße

Hier finden Sie uns

Hochschule für Technik Stuttgart (HFT Stuttgart)
Bau 2, Raum 023 und Raum 019
Schloßstraße 24, Eingang über die Schellingstraße
70174 Stuttgart

Der Eingang befindet sich in der Schellingstraße direkt neben der Hofdienergarage. Unsere Büros befinden sich im selben Gang wie auch der Eingang zur Bibliothek.
Standortanzeige in Google Maps

Die Eingänge in Bau 2 sind für Gäste leider nicht barrierefrei, da für den Fahrstuhl ein Schlüssel benötigt wird. Bitte rufen Sie uns vorher an, dann holen wir Sie bei Bedarf gerne mit dem Fahrstuhl ab.

Koordinaten für Navigationssysteme:
48°46'48.1"N 9°10'23.3"E

 

Name & Position E-Mail & Telefon Büro
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen+49 711 8926 2569 2/023
+49 711 8926 2502 2/019

Nachteilsausgleich bei Prüfungen sowie Abschlussarbeiten wie Bachelor- und Masterarbeiten

Macht jemand glaubhaft, dass wegen einer Behinderung, einer akuten gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer chronischen Krankheit es nicht möglich ist, Prüfungsleistungen oder Leistungsnachweise ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird vom Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestattet, die Prüfungsleistung innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit abzulegen, eine gleichwertige Prüfungsleistung in einer anderen Form zu erbringen oder unter Zuhilfenahme tauglicher Hilfsmittel die Prüfung abzulegen.

Nachteilsausgleich

Wozu ein Nachteilsausgleich?

Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen etwa durch Behinderungen oder chronische Krankheiten individuell auszugleichen, aber keine "Prüfung light" oder Bevorteiligung.

Wichtig!

Um einen Nachteilsausgleich beantragen zu können, benötigen Sie keinen amtlichen (Schwer-) Behindertenausweis!

Wer kann einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?

Studierende mit beispielsweise:

  • psychischen Er­krankungen z. B. Depressionen
  • chronischen Krankheiten inkl. chronischen Krankheiten mit episodischem Verlauf (Rheuma, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Allergien)
  • chronisch-somatischen Erkrankungen
  • Tumorerkrankungen
  • Sprachbehinderungen
  • Teilleistungsstörungen wie Legasthenie
  • Autismus
  • Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen
  • anderen längerfristigen Beeinträchtigungen

Was beinhaltet ein Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleiche für Prüfungen sind individuell verschieden und können beispielsweise beinhalten:

  • eine verlängerte Bearbeitungszeit
  • einen separaten Prüfungsraum
  • Hilfsmittel wie Computer bei motorischen Beeinträchtigungen beim Schreiben
  • Vergrößerungssoftware bei Sehbehinderungen. Bitte geben Sie frühzeitig Bescheid, da technische Hilfsmittel wie beispielsweise Softwarelizenzen erst noch beschafft werden müssen.
  • Änderung des Prüfungsformates etwa bei mündlichen Prüfungen.
  • und andere individuelle Lösungen... Sie sind Expertin bzw. Experte im Umgang mit Ihrer Beeinträchtigung. Geben Sie im Antrag auf Nachteilsausgleich an, was Ihnen am besten helfen würde.

Auch eine Kombination mehrerer Maßnahmen ist möglich.

Antragsstellung für einen Nachteilsausgleich

So stellen Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich:

  1. Stellen Sie einen "Antrag auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder Studierende mit chronischer Krankheit". Das entsprechende Formular finden Sie in Moodle unter dem Kurs "Formulare Studierende" im Abschnitt "Formulare für Studierende".
  2. Dem Antrag muss ein möglichst aktuelles ärztliches Attest über Ihre Beeinträchtigung(en) beigefügt werden. Aus dem Attest soll für einen medizinischen Laien erkennbar sein, worin die Einschränkung besteht. 
  3. Sofern in Ihrem Attest keine weiteren Angaben durch den Arzt gemacht wurden, benötigt das Prüfungsamt eine möglichst ausführliche Erklärung zur Einschränkung durch die Behinderung im Alltag und im Studium.
  4. Der Antrag sollte so früh wie möglich im Prüfungsamt (Raum 1/122.1; E-Mail: pruefungsamt1(at)hft-stuttgart.de) abgegeben werden, am besten zeitgleich mit der Prüfungsanmeldung.
  5. Das Prüfungsamt  leitet den Antrag an Ihre Studiendekanin bzw. an Ihren Studiendekan weiter.
  6. Über Ihren Antrag entscheidet Ihre Studiendekanin bzw. Ihr Studiendekan und gibt eine Rückmeldung an das Prüfungsamt. Sie werden dann entsprechend benachrichtigt.

Wenn Sie weitere Fragen haben und/oder Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Verbindliche Studienvereinbarung

Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne von § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes sowie Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können im Rahmen einer verbindlichen Studienvereinbarung verlängerte Prüfungsfristen erhalten. Die verbindliche Studienvereinbarung kann nur für die Zukunft geschlossen werden; entsprechende Nachweise sind vorzulegen. In der Regel arbeitet die allgemeine Studienberatung einen Studienplan mit dem oder der Studierenden zur Vorlage beim Prüfungsausschuss aus. Über die Verlängerung von Prüfungsfristen bzw. die verbindliche Studienvereinbarung befindet der Prüfungsausschuss im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen. In Zweifelsfällen entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss.

Verbindliche Studien-vereinbarung

Wozu eine verbindliche Studienvereinbarung?

Durch eine individuelle, verbindliche Studienvereinbarung kann sich Ihr Höchststudiensemester erhöhen.

Wichtig!

Die verbindliche Studienvereinbarung kann nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden.  ►►► Kümmern Sie sich möglichst schon im 1. Semester darum.

Beantragung einer verbindlichen Studienvereinbarung

So beantragen Sie eine verbindliche Studienvereinbarung:

  1. Kontaktieren Sie Frau Stetter der allgemeinen Studienberatung am besten schon während des ersten Semesters.
  2. Die Studienberatung berät sich mit Ihnen und setzt unter Berücksichtigung Ihrer Erfahrungen während des ersten Semesters in der Regel ab dem zweiten Semester einen Vertrag auf, den Sie unterzeichnen.
  3. Sie steuern ein aktuelles ärztliches Attest oder Gutachten bei.
  4. Durch Zustimmung der Studiendekanin beziehungsweise des Studiendekans erhöht sich das Höchststudiensemester.